Ein Schauermärchen
Das Militär hat ein Problem mit dem Hanf: Die Soldaten konsumieren ihn, trotz des Verbots in der Armee. Also wird versucht, erzieherisch vorzugehen z.B . mit der folgenden "patriotisch korrekten" Schauergeschichte.

Hasch auf vier Rädern

Legalisieren oder Verbieten? Die Diskussionen über die Rechtsgrundlagen betreffend des Konsums von Drogen reissen nicht ab. Es gibt nach wie vor Kreise, die nicht müde werden, vor allem auf die Harmlosigkeit von Cannabis (weiche Droge?) hinzuweisen. Angesichts des Elends in der Drogenszene und vor allem der Zunahme der Strassenverkehrsunfälle unter wahrscheinlichem Drogenkonsum, wirkt die Forderung der Liberalisierung zynisch. Die Folgen auch des Haschischkonsums werden schlicht unterschätzt, was sich im Strassenverkehr brutal, ja tödlich auswirken kann.

Ein Unfall
Ein Sonntagabend im Herbst 1996. Kpl Marc Ritter* (*Namen geändert) fährt in das Dorf K. Es herrscht gute Sicht, die Strasse ist trocken. Die Geschwindigkeit beträgt beim Dorfeingang ca. 60 km/h. Ritter ist nach dem Urlaub auf dem Weg in die Kaserne. Seine Freundin Sandra Fischer* begleitet ihn.
In der Dorfmitte übersieht Ritter trotz gerader Strasse und ohne Sichtbehinderung ein Fahrzeug, welches von rechts seine Strasse überquert. Eine seitliche Kollision ist die Folge. Der von rechts kommende Automobilist wird schwer verletzt, die Feuerwehr muss ihn aus dem Wrack herausschweissen. Sandra - weil nicht angegurtet - knallt gegen die Windschutzscheibe und erleidet schwere Kopfverletzungen; bleibende Schäden sind nicht ausgeschlossen. Der Sachschaden beträgt ca. 35’000 Franken.

Die Unfallursache
Der bei Ritter durchgeführte Alkoholtest ist negativ. Auf Befragung erklärt er, dass er am selben Abend Haschisch geraucht habe. Er könne sich den Unfall nicht erklären, denn er habe das von rechts kommende Fahrzeug gesehen und abgebremst.
Infolge des Haschkonsums wurde die Reaktionsfähigkeit allerdings dermassen reduziert, dass Ritter die gesamte Verkehrssituation völlig falsch eingeschätzt und demzufolge viel zu spät gebremst hat. Die Rekonstruktion des Unfalls zeigte klar, dass dieser bei normalem Reaktionsvermögen mit Sicherheit hätte vermieden werden können.

Cannabis
Cannabis ist der botanische Begriff von Hanf. Mit diesem Oberbegriff werden auch drei Handelsformen der Hanfdroge bezeichnet: Marihuana (Hanfkraut), Haschisch (Hanfharz) und Haschischöl (Hanfextrakt). Alle drei Produkte enthalten den Wirkstoff THC (9-Delta-Tetrahydro-Cannabinol) in unterschiedlicher Konzentration. Cannabisprodukte werden meistens, mit Tabak vermischt, geraucht. Seltener werden Haschisch und Marihuana gegessen oder getrunken (Teemischung). Beim Konsum wird jeweils etwa ein Zehntel bis 1 Gramm geraucht oder 1 bis 5 Gramm gegessen.

Dauernd unter Dampf
Hanfdrogen wirken alle halluzinogen-ähnlich. Je nach Persönlichkeitsstruktur, psychischer Verfassung, Konsumart und THC-Gehalt der Drogen kann der Rausch unterschiedlich verlaufen. Cannabis kann selbst beim gleichen Konsumenten - je nach Begleitumständen - ganz unterschiedlich wirken. Der Cannabisrausch ist in seinem Verlauf im Einzelfall somit weder berechen- noch voraussehbar.
Im Verlaufe des Cannabisrausches können zahlreiche Wirkungen neben- oder nacheinander auftreten, z. B. gesteigertes Selbstbewusstsein (erhöhte Risikobereitschaft), verminderte Konzentrationsfähigkeit, gestörte oder verzerrte Wahrnehmung visueller und akustischer Reize (Fehleinschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten), Verlangsamung der Körperbewegungen (wesentlich längerer Reaktionsweg) oder gar Bewegungsstörungen usw. Der psychoaktive Wirkstoff, das THC, hat eine biologische Halbwertzeit von ca. 8 Tagen. Das heisst, dass sich auch der "Weekend-Konsument" in einem chronischen Intoxikationszustand befindet. Oder volkstümlich gesagt: Er ist dauernd unter Dampf! Der oftmals gehörte Vergleich, Hasch sei nicht gefährlicher als Zigarettenrauchen, hinkt gewaltig. Erstens darum, weil beim Haschrauchen rund 50% mehr Teer und andere krebsfördernde Stoffe inhaliert werden als beim Zigarettenrauchen und zweitens, weil die Zigarette keine halluzinogen-ähnliche Substanzen enthält.

Verkehrsmedizinisch relevante Wirkungen
Die durch Cannabis hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und der Psychomotorik sind nicht mit dem sicheren Führen eines Fahrzeuges zu vereinbaren. Leistungseinschränkungen zeigen sich vor allem im Bereich der Koordination der Bewegungen und Gedanken. Insbesondere die Reaktionszeit erfährt eine massive Verschlechterung, was zur Folge hat, dass zu spät eine unfallverhütende Massnahme getroffen werden kann.
Unter Cannabiseinfluss kommt es zudem zu einer Einschränkung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit. Vor allem in Stresssituationen und in Phasen erhöhter Informationsdichte sind Verlängerungen der Reaktionszeit und eine Häufung falscher Reaktionen und Störungen eingeschliffener Automatismen festzustellen.
Der Verlauf des Cannabisrausches und die verkehrsmedizinisch relevanten Wirkungen von Cannabis zeigen, dass dessen Konsum - genauso wie Alkoholkonsum - die Fahrfähigkeit negativ beeinflusst.

Die Gesetzgebung
Der Konsum, der Anbau zum Zweck des Konsums und der Handel mit Cannabis ist nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Ebenso verbitet dies während der Dienstzeit das Militärstrafgesetz. Dass die Delikte meistens nicht oder nur sehr lasch geahndet werden, ist eine Sache. Eine andere ist, wenn unter dem Einfluss von Drogen ein Unfall verursacht wird. Oder noch schlimmer: Wenn die Vorgesetzten das Konsumieren von illegalen Drogen zulassen. Was dann?
Artikel 31 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Artikel 2 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) halten klar fest, dass nur ein Fahrzeug führen darf, wer fahrfähig ist. Und genau hier beginnt das Problem. Auf der einen Seite fühlt sich der Drogenkonsument absolut fahrfähig - bis er plötzlich rasch reagieren muss und dies schlicht nicht kann. Auf der anderen Seite fehlen bis heute im Zivilbereich klare Gesetzesgrundlagen um einen Drogenkonsum festzustellen; in der Armee ist dies beschränkt möglich. Allerdings stellt sich hier das Problem, dass die Kausalität zum Unfallhergang bewiesen werden muss - eine meistens sehr schwierige Aufgabe.

Steigen Sie einem angetrunkenen Fahrzeuglenker ins Auto?
Trotz der eher "grosszügigen" Ahndung des Cannabiskonsums - leider auch in der Armee - bleibt zu überlegen, ob der Drogengenuss, insbesondere beim Führen eines Fahrzeuges oder beim Handhaben einer Waffe oder eines Gerätes, nicht strenger bestraft werden sollte. Eine Vielzahl der Verkehrsunfälle wurde und wird höchstwahrscheinlich unter Drogeneinfluss verursacht. Leider fehlt oftmals der eindeutige Beweis dafür bzw. er wird gar nicht gesucht. Zu schnelles Fahren oder Abkommen von der Fahrbahn wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges sind die lapidaren Erklärungen im Unfallprotokoll. Warum dies aber geschah, das wird nicht hinterfragt.

Nicht gesellschaftliche Akzeptanz, sondern die Ächtung der Drogen (nicht der Süchtigen) ist die Grundlage einer wirksamen Prophylaxe.

Was eine Legalisierung bewirken würde, zeigt das Beispiel Alkohol: Trotz klaren Promillegrenzen im Strassenverkehr sterben alljährlich zuviele infolge Alkohol am Steuer. Bei rund 80 Prozent aller schweren Verkehrsunfälle ist Alkohol im Spiel.
Einem angetrunkenen Autofahrer steigt niemand in das Fahrzeug; und einem unter Drogen stehenden? Das Unfallrisiko ist - wenn überhaupt - nicht wesentlich kleiner. Schauen Sie sich bei Ihrer nächsten Fahrt als Passagier den Fahrzeuglenker genau an - und denken Sie an die möglichen Folgen!

Barbeitung: Beat Brändli
Militärische Unfallverhütungskommission

Also der Korporal "Ritter" fährt mit seiner Freundin auf dem Nebensitz zurück in den Dienst. Er wird sie also eine Woche lang nicht sehen. Er hat an diesem Abend eins geraucht, wie er selber zugibt. Eine Messung besteht offenbar nicht. Nun, die Freundin ist nicht angeschnallt gewesen, weil sie wohl etwas tat, was sie angeschnallt nicht hätte tun können, was ja auch verständlich ist, wenn man den Lover für eine ganze Woche nicht mehr sieht. Aber dies wäre die noch heiklere Erklärung für den Unfallhergang als der geschilderte und für das Militär soo praktische Standardunfall. (kleo)