Pilotprojekt Cannabisabgabe vor dem Aus ?
Eine behördliche Kontrollstelle soll an Erwachsene kleine Mengen Cannabis zu einem hohen Preis abgeben dürfen. Die Vorabklärungen dauern länger als ursprünglich angenommen.
http://bazonline.ch 18.05.2012 Von Mischa Hauswirth
Mutig preschten die Kantone Basel-Stadt und Zürich im Herbst 2010 vor. Die Parlamente beauftragten ihre Gesundheitsdepartemente mit der Abklärung, ob Cannabis legal an über 18-Jährige ausgehändigt werden dürfe. Eine behördliche Kontrollstelle solle an Erwachsene kleine Mengen Cannabis zu einem hohen Preis abgeben dürfen. In Basel-Stadt lancierte SP-Grossrätin Tanja Soland einen Anzug für ein entsprechendes Pilotprojekt, der im Grossen Rat eine Mehrheit fand. Das war im September 2010.
Eine Fachgruppe, bestehend aus Suchtexperten, Präventionsfachleuten und Polizisten, wurde gebildet, die nach dem Vorbild des Abgabemodells von Heroin an Schwerstsüchtige abklären soll, ob und in welcher Form so etwas auch bei Cannabis gemacht werden könnte. Das Ziel hinter der Aktion : Die Konsumenten sollen einerseits hochwertiges Cannabis erhalten, das nicht mit gesundheitsbelastenden Stoffen wie giftigen Düngern verunreinigt ist, andererseits soll Kiffen entkriminalisiert und die Prävention verstärkt werden. So gross der Jubel bei den Befürwortern einer Abgabe anfänglich auch war, bis heute lässt das Resultat der rechtlichen Abklärung auf sich warten. Die Frage, ob das darauf hindeute, wie schwierig eine Umsetzung werden dürfte, beantwortet die Abteilung Sucht nicht, verweist stattdessen darauf, dass es noch zu früh für eine Kommunikation der Resultate sei.
Die BaZ hat bei Evelyne Bohnenblust, Leiterin Abteilung Sucht des Kantons Basel-Stadt, in den vergangenen Monaten mehrmals den Stand des Projektes nachgefragt. Zur Erinnerung : Bohnenblust und Polizeikommandant Gerhard Lips trafen sich am 9. Mai vergangenen Jahres in Zürich mit Drogenfachleuten und Angehörigen der Polizei. Dabei wurde klar, dass es zu allererst ein unabhängiges rechtliches Gutachten braucht, bevor weitere Schritte einer kontrollierten Abgabe angeschaut werden können. Zum unabhängigen rechtlichen Gutachten sagte Bohnenblust damals : « Dieses soll klären, ob die kontrollierte Cannabis-Abgabe als Pilotprojekt aus gesetzlicher Sicht überhaupt möglich ist und wie die Rahmenbedingungen dafür aussehen müssten. »
Rechtslage schwierig und komplex
Kurz nach dem Bekenntnis zu einem Pilotprojekt wähnten sich Kiffer und Cannabis-Legalisierungsbefürworter schon in holländischen oder kalifornischen Verhältnissen. In den Niederlanden und dem amerikanischen Bundesstaat sind Cannabiskonsum und -handel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch Spanien verfolgt den Eigenkonsum nicht. Ob die Schweiz den Schritt zur Cannabisabgabe je machen wird, bleibt offen. Vor allem die rechtliche Situation dazu ist kompliziert, sehr kompliziert sogar, wie die BaZ aus den Kreisen der Strafverfolgungsbehörden erfahren hat. Es geht nicht nur um nationales Recht, sondern auch um internationale Verträge und Abkommen mit den Nachbarländern. Würde die Schweiz plötzlich Cannabis abgeben, würde das automatisch zu Schwierigkeiten mit anderen Staaten führen. Zudem ist der Vergleich mit der Heroinabgabe nur unter Vorbehalten anwendbar, da die Abgabe von Opiaten unter strengen Bedingungen und Kontrollen stattfindet. Dass die Kiffer künftig ihr vom Staat erhaltenes Gras in einem dafür vorgesehenen Konsumzimmer unter den Augen von Aufsichtspersonen inhalieren oder essen, scheint doch eher wirklichkeitsfern. Eigentlich war das Resultat des juristischen Gutachtens bis « nach den Herbstferien » in Aussicht gestellt worden, 2011 notabene. Dieser Zeitpunkt wurde seither mehrmals nach hinten verschoben. Mittlerweile sagt Bohnenblust zur Zeitspanne nur noch so viel : « Wir müssen die parlamentarische Anfrage im Herbst beantwortet haben. » Spätestens dann wird klar, ob die lange Dauer der rechtlichen Abklärungen als Zeichen für ein Scheitern des Pilotprojektes interpretiert werden kann.