Die Nationalrätin Ursula Wyss (SPS) hat am vergangen Freitag eine dringliche Anfrage beim Bundesrat eingereicht. Sie ersucht den Bundesrat bis zum parlamentarischen Entscheid ein Moratorium bezüglich der Strafverfolgung der Hanfbetriebe mit SHK-Signet zu erlassen.
Die ausserordentlich langwierige Verschiebung der Cannabisdebatte im Parlament, verlangt nach ausserordentlichen Massnahmen. Es kann nicht angehen, dass sich verantwortungsbewusste Hanfladenbetreiber verschärfterer Strafverfolgung ausgesetzt sehen und dadurch der Cannabishandel immer weiter in den Schwarzmarkt verlagert wird.
Ist der Bundesrat bereit, den kantonalen Justizbehörden zu empfehlen, bis zum parlamentarischen Entscheid der eidgenössischen Räte ein Moratorium bezüglich Strafverfolgung der Hanfläden mit SHK-Signet zu erlassen?
Erachtet es der Bundesrat nicht als äusserst problematisch, wenn der von kriminellen Organisationen kontrollierte Schwarzmarkt unbehelligt floriert, währenddem die sich an strikte Regeln haltenden, Steuern und Sozialabgaben bezahlenden Mitglieder der SHK (Schweizer Hanf Koordination) plötzlich agressiv strafrechtlich verfolgt werden?
Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Präventionsbemühungen der eidgenössischen Gesundheitspolitik durch diese Tendenz sabotiert werden?
Die ausserordentlich langwierige Verschiebung der Parlamentsberatung des Betäubungsmittelgesetzes verlangt nach ausserordentlichen Massnahmen, dass ein ordentlicher, geregelter Übergang von der heutigen Repressionspolitik hin zu einem regulierten Cannabis-Markt möglich wird. Darum ist eine Handlungsempfehlung des Bundesrats unter Wahrung der Gewaltentrennung und der Freiheit der kantonalen Justizbehörden vonnöten.
Die Hanfläden mit SHK-Signet haben ihr verbindliches Reglement auf der Grundlage des Verordnungsentwurfs sowie der Revisionsentwürfe, wie sie der Ständerat am 12.12.01 gefällt hatte, verfasst. Dabei sehen sie insbesondere keinen Verkauf von Cannabis an Minderjährige vor, wehren sich gegen Export und Import von Cannabisprodukten, lehnen Werbung von Cannabisprodukten ab und setzen sich für die öffentliche Ordnung in der Nähe ihrer Hanfläden ein. Zudem unterstützt die SHK die geplante Lenkungsabgabe auf verkauften Hanfprodukten.
Durch diese Selbstregulierungsmassnahmen wollen die zusammengeschlossenen Brachenverbandsmitglieder ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis stellen. Für die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des neuen Beteubungsmittelgesetzes (BetmG) soll damit ein transparenter, geregelter Markt und andererseits eine Rechtssicherheit geschaffen werden. Wenn nun diese Bestrebungen durch ein langwieriges Hinausschieben der eidgenössischen Parlamentsbehandlung untergraben werden, widerspricht dies den Absichten der bisherigen Parlamentsberatungen.