Brief des Freiburger Staatsrat an den Bundesrat, betr. Resolution 2409 des Freiburger Grossrats über den Hanfanbau, vom 5.11.2002
Der Freiburger Grossrat ist beunruhigt über die grosse Zunahme des Hanfanbaus im Broyedistrikt und hat mit seiner kürzlich verfassten Resolution den Staatsrat dazu aufgefordert, den Bundesrat zu informieren und Massnahmen zur Bekämpfung dieser Lage einzuleiten. Der Grossrat will damit einer Resolution Nachdruck verleihen, die von der Konferenz der Syndics de la Broye vaudoise et fribourgeoise am 18.9.2002 an die Regierungen der beiden Kantone gerichtet wurde.
Wir haben in unserer Antwort an die Konferenz der Syndics de la Broye vaudoise et fribourgeoise festgehalten, dass die Bekämpfung des Hanfanbaus in erster Linie eine Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden ist. Diese sind ihrer Aufgabe bereits nachgekommen und haben die nötigen Massnahmen zur Wiederherstellung einer Lage, die dem bisherigen Recht entspricht, durchgeführt. So haben die Kontrollen, die während dem letzten Sommer durchgeführt wurden, zur Entdeckung von mehr als 30 Hektar Hanfkulturen im unserem Kanton geführt. Bis heute sind 80% dieser Kulturen entweder vernichtet oder zu legalen Produkten verarbeitet worden. In den verbleibenden Fällen wurden strafrechtliche Massnahmen eingeleitet.
Wir sehen der zur Zeit in den eidgenössischen Räten anstehende Revision des BetmG mit Sorge entgegen, denn sie könnte zu einer Liberalisierung des Hanfanbaus- und Handels führen und so die Präventionsmassnahmen gefährden. Wie wir bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des BetmG ausgeführt haben, verlangen wir vermehrte Kontrollen in diesem Bereich und angemessene strafrechtliche Massnahmen gegen die Hanflieferanten, um unsere Jugend vor den Risiken psychoaktiver Substanzen zu schützen. Auch wenn es ausser Frage steht, dass der Hanfkonsum heutzutage nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann, sind wir der Ansicht, dass der Zugang zu Hanf und Hanfderivaten den Konsumenten nicht zu leicht gemacht werden sollte.
Wir bitten Sie daher, unserer Besorgnis im Rahmen der kommenden Ratsdebatten Rechnung zu tragen.
Das eidg. Departement des Inneren (Bundesrätin R. Dreifuss) antwortet am 31.12.02 dem Freiburger Staatsrat:
Die Revision des BetmG untersteht dem Verantwortungsbereich des Departements des Inneren. Deshalb fällt es mir zu, Ihr Schreiben an den Gesamtbundesrat vom 5.11.02 zu beantworten.
Was die in Ihrer Resolution zum Ausdruck gebrachten Besorgnis betrifft, so möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat, wie bereits in der Botschaft vom 9. März 2001 festgehalten, stets darauf verwiesen hat, dass der Hanfkonsum "unerwünscht ist, auch wenn er nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird" (Botschaft 01.024, S. 3569) und dass der straffreie Hanfkonsum mit der Botschaft, dass "der Konsum von psychoaktiven Substanzen nicht ohne Risiko ist" (S. 3570) verbunden sein muss.
Des Bundesrat vertritt die Ansicht, dass dieser Botschaft mit organisierter und effizienter Präventionsarbeit,vor allem unter der jugendlichen Bevölkerung, am Besten Nachdruck verliehen wird.
Hinsichtlich Anbau und Handel mit Hanf ist das erklärte Ziel des Bundesrats, die Lücken der gegenwärtigen Rechtslage zu schliessen. Das geltende BetmG, das schwierig und uneinheitlich in seiner Anwendung ist, fördert einen schwer zu überwachenden Graumarkt und erhöht den Drogenexport- und Tourismus.
Die vorgesehene Revision soll es dem Bundesrat ermöglichen, im Rahmen der gesetzten Bedingungen Prioritäten in der Strafverfolgung zu setzen. Dies bedeutet, dass er mittels einer Verordnung festlegen kann, wie und unter welchen Bedingungen auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet werden kann. So könnten z.B. Hanfproduzenten dazu angehalten werden, Angaben über die Käufer zu machen und den Anbau von Hanf vor der Aussaat kundzutun. Die Verkäufer könnten verpflichtet werden, keine Hanfprodukte an unter 18jährige abzugeben, keine Werbung zu machen und eine korrekte Buchhaltung zu führen. Die genauen Massnahmen müssen noch festgelegt werden und werden Ihnen während des Vernehmlassungsverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt.
In diesem Sinne, so scheint mir, verfolgen wir die selben Ziele in der Hanfpolitik, insbesondere was das durch die Strafverfolgungsbehörden zum Ausdruck gebrachte Bedürfnis nach Klarheit betrifft.