BUNDESGERICHT - Falschmeldung der Schweiz.
Depeschenagentur Hanfblüten sind nicht illegal
Die Mitteilung der Schweiz. Depeschenagentur vom 17. März , wonach die Hanfblüte In einem Bundesgerichtsentscheid als illegal bezeichnet wurde, ist falsch.
Der VSHF bedauert dass diese Mitteilung veröffentlicht wurde: Es handelte sich nicht um Hanf sondern um Marijuana. Das Bundesgericht, hat tatsächlich festgestellt, dass die in Frage stehende Ware in Wirklichkeit Cannabis Indica ist (BtmG. Art. 1 Canapa indiana): "Der Angeklagte hat sich bei Bernhard Rappa eingedeckt, für ihn war es offenkundig, dass er in Wirklichkeit Marijuana verkaufte (Übersetzung)." (BGE 27. Januar 2000; 6 S.899/1999)
"Der von Bernhard Rappa verkaufte Hanf entsprach in Wirklichkeit dem Marijuana. Erst nachdem Bernhard Rappa verhaftet wurde, hatte sich der Angeklagte bei CannaBio-Vertrieb eingedeckt (Übersetzung)" (BGE 27. Januar 2000, 6 B.240/1999).
Der VSHF bemerkt, dass die Depeschenagentur regelmässig fehlerhafte Neuigkeiten in Bezug auf Hanf verbreitet, dies weil die Depeschenagentur die Terminologie nicht beherscht und die Ausdrücke verwechselt. (siehe Communique VSHF 25. August 1999). Es wird deshalb empfohlen die Richtigkeit der Mitteilungen und deren Inhalt beim VSHF zu prüfen, wenn diese von der Schweiz. Depeschenagentur stammen.
Der VSHF untersützt den Anbau und den Vertrieb des einheimischen Hanfkrauts (Bauernhanf/Sativa). Der VSHF untersützt weder das indische Hanfkraut (alias ’Marijuana’) noch das Hanfkrautharzpräparat (alias ’Haschisch’).