Einleitend zur Urteilsverkündung stellte Gerichtspräsident Markus Ducret klar, dass es sich dabei nicht im ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk handle und der Fall könne auch nicht verglichen werden mit anderen. Jeder Fall werde einzeln beurteilt.
Im Fall, der gestern Freitag vor Gericht gelangte, wurde der angeklagte Lndwirt vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Aussagen, welche der Angeklagte im Laufe des Verfahrens sowie in der Gerichtsverhandlung gemacht hatte, galubwürdig seien. Er habe eine klareLinie verfolgt, man könne seinen Aussagen trauen, dass er den Hanf nicht mit der Absicht angebaut habe, daraus Betäubungsmittel zu gewinnen, erklärt Ducret.
Wie viele andere Bauern auch, suchte der Landwirt eine neue Einnahmequelle. Er betreibt Milchwirtschaft und Ackerbau und baut seit 1995 Hanf an. Dazu gekommen ist er durch ein Inserat in der Bauernzeitung, in welchem Leute gesucht wurden, um Hanf anzubauen. Er meldete sich und schloss mit einer Firma einen entsprechenden Vertrag ab.
Jedoch nach kurzer Zeit trennte er sich von seinem künftigen Abnehmer, weil ihm die von jener Firma verfolgte Philosophie nicht behagte. Er wollte wissen, was mit seinem Hanf passiert und machte diese auf die Problematik wegen des Betäubungsmittelgesetzes aufmerksam. Dies beteuerte er während der Gerichtsverhandlung immer wieder und auch einer seiner jetzigen Abnehmer, welcher als Auskunftsperson befragt wurde, bestätigte dies. Mehrmals ging der Bauer bei seinen beiden jetzigen Abnehmern vorbei und vergewisserte sich vor Ort, welche Art von Produkten unter welchen Bedingungen verkauft werden. Dabei konnte er auch feststellen, dass sich keinerlei Raucherwaren im Sortiment befanden.
Verzichtet hat er auch auf jeglichen Direktverkauf ab Hof. Weiter achtete er speziell darauf, auf welchen Feldern er Hanf anbaute, teilte dies der Polizei auch regelmässig mit.
Erstaunt war er dann darüber, als diese mit einem Befehl des Untersuchungsrichters auftauchte, um Hanf zu beschlagnahmen. Dieser wurde analysiert und der Wert überstieg den zulässigen THC-Gehalt.