Das heutige Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 1951 diente ursprünglich dazu, den Handel mit Betäubungsmitteln für den legalen medizinischen Gebrauch zu kontrollieren. Es sorgte auch dafür, dass die Verwendung von Betäubungsmitteln für illegale Zwecke bekämpft wurde. Die Revision von 1975 berücksichtigte erstmals auch die Auswirkungen und Konsequenzen des Drogenkonsums. Man konnte allerdings den Anstieg der Zahl der Drogenkonsumierenden und -abhängigen Personen nicht verhindern. Anfang der achtziger Jahre entstanden in einigen Schweizer Städten offene Drogenszenen. Die Verelendung der Süchtigen wurde sichtbarer und ihre Zahl nahm zu. 1991 beschloss der Bundesrat, sein Engagement in der Drogenpolitik zu verstärken. Die vom Bund gewählte Strategie im Kampf gegen den Drogenkonsum besteht aus den vier Elementen Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression. Die Lückenhaftigkeit, die Inkohärenz und die Widersprüchlichkeiten des Gesetzes rechtfertigen jetzt eine neue Revision. Es geht darum, eine solide rechtliche Grundlage für die nachweislich erfolgreichen Massnahmen des Bundes zu schaffen.

Die Vier-Säulen-Politik
Die Politik des Bundesrates im Drogenbereich basiert auf vier Elemente: Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression. Bei der Prävention geht es darum, den Einstieg in den unerlaubten Konsum von Drogen zu verhindern. Für Menschen, die drogenabhängig geworden sind, gibt es zahlreiche Therapie- und Wiedereingliederungsprojekte, die der Bund unterstützt. Dazu gehört die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln. Die Schadensverminderungsangebote richten sich an die aktuellen Drogenkonsumenten. Konsum und Handel von Betäubungsmitteln werden strafrechtlich verfolgt.

Hanfanbau
Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, den Anbau von Cannabis sowie die Fabrikation und den Handel von und mit Cannabisprodukten (wie Haschisch und Marihuana) unter gewissen Voraussetzungen zu tolerieren. Die Rahmenbedingungen hierzu sind im Revisionsentwurf bereits festgelegt und müssen noch konkret in einer Bundesratsverordnung, der sogenannten Cannabisverordnung, definiert werden. Der Ständerat ist in dieser Frage dem Bundesrat gefolgt und hat einem tolerierten Cannabismarkt zugestimmt.

Drogenabhängige in der Schweiz
Nach aktuellen Schätzungen sind in der Schweiz rund 30’000 Personen von illegalen Betäubungsmitteln abhängig (hauptsächlicher Konsum dieser Gruppe: Heroin und Kokain intravenös. Rund zwei Drittel der Opioidabhängigen befinden sich in einer ärztlichen Behandlung. Rund 20’000 Personen in der Schweiz werden mit Methadon substituiert. Der Konsum von harten Drogen wie Heroin oder Kokain hat in den letzten Jahren nicht mehr zugenommen.
Cannabis ist die in der Schweiz am häufigsten konsumierte Droge, gefolgt von Heroin und Kokain. Rund 500’000 bis 600’000 Personen konsumieren mehr oder weniger regelmässig Cannabis. Im Jahr 2002 gaben rund 50% der Schüler und 40% der Schülerinnen im Alter von 15/16 Jahren an, mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert zu haben. Dieser Anteil ist seit Mitte der 80er Jahre kontinuierlich gestiegen. Zu beachten ist, dass ein grosser Teil der Jugendlichen mit zunehmendem Alter mit dem Cannabiskonsum wieder aufhört.
Der Konsum synthetischer Drogen, insbesondere von Ecstasy, hat bei den Jugendlichen in den letzten Jahren zugenommen - im Jahr 2002 geben rund 3% der 15-/16-jährigen SchülerInnen an, mindestens einmal in ihrem Leben Ecstasy konsumiert zu haben. Stabil geblieben ist hingegen die Einnahme von halluzinogenen Pilzen, Medikamenten und Aufputschmitteln.

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