Zürich, 24. April 2004
Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) fordert von den gesetzgebenden Räten einen wirksameren Jugendschutz und ausgebaute Präventionsmittel im Kampf gegen den Suchtmittelkonsum. Eine blosse Rückweisung der Vorlage aus Hilflosigkeit oder gar populistischer Feigheit würde die Lehrerschaft ebenso im Stich lassen wie eine weit gehende Liberalisierung, welche die schulische Präventionsarbeit untergräbt. Der LCH erwartet vom Parlament entweder eine deutliche Nachbesserung beim Jugendschutz und bei den Präventionsmassnahmen oder notfalls eine konstruktive Rückweisung mit klaren Vorgaben für eine Erfolg versprechende Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes.
Die Lehrerschaft ist in sehr vielen Fragen ein Abbild der gesellschaftlichen Meinungsvielfalt. Mit Blick auf das Wesen einer öffentlichen Staatsschule ist das auch gut so. Im konkreten Fall der Revision des Betäubungsmittelgesetzes nehmen Lehrerinnen und Lehrer die Probleme und die Lösungsperspektiven ebenso unterschiedlich wahr, wie dies in der Bevölkerung und bei den politischen Mandatsträgern der Fall ist. Was in der Lehrerschaft jedoch weitgehend unbestritten ist, sind die folgenden Ansprüche an die politische Entscheidungsfindung:
- Es ist zu anerkennen, dass es die schulische Präventionsarbeit erschwert, wenn ein Suchtmittel für die Erwachsenen erlaubt und im Handel leicht erhältlich ist. Das Vorbild der Erwachsenen spielt in der Erziehung eine erhebliche Rolle. Es ist den Jugendlichen nicht leicht zu erklären, weshalb etwas Schädliches für sie verboten und für Grössere gestattet sein soll. Die Schule muss zwar in vielen anderen Fällen mit dem Auseinanderklaffen zwischen Erlaubnis für Erwachsene und Verbot für die Kinder und Jugendlichen leben, etwa beim Alkoholkonsum oder beim Zigarettenrauchen. Aus Sicht der Pädagogik, im Schul- und Familienalltag, stellt sich trotzdem die Frage, ob ein weiteres noch existierendes Verbot für Erwachsene leichthin aufgehoben werden soll.
- Der LCH wäre jedoch mit dem Beibehalten des bisherigen Regelungszustandes unzufrieden. Aus pädagogischer Sicht richtet eine Regelung Schaden an, wenn sie unpraktikabel ist, willkürlich oder gar nicht umgesetzt wird. Regeln machen aus erzieherischer Sicht nur Sinn, wenn ihnen Nachdruck verliehen wird. Wenn bei Regelverletzungen einfach weg- oder passiv zugeschaut wird, lernen die Heranwachsenden, dass Gesetze offenbar nicht so ernst gemeint sind und problemlos gebrochen werden dürfen. Der LCH ist also nicht an einer Fortführung des heutigen Zustandes der Rechtsverluderung interessiert, sondern fordert eine vollziehbare neue Lösung. Diese muss sowohl auf Seiten der Gesetzgebung wie auch auf Seiten der Vollzugsorgane gesucht werden.
- Entscheidend aus Sicht der Lehrerschaft sind die beiden Forderungen nach einem griffigen Jugendschutz und nach einem Ausbau der Präventionsmittel. Hier ist die Gesetzesvorlage noch zu wenig konkret. Der LCH erwartet eine verbindliche Erfüllung dieser zwei Ansprüche. Ob die Lehrerschaft mit einer Lockerung des Konsumverbots für die Erwachsenen mehr oder weniger gut leben kann, hängt nicht zuletzt von diesen flankierenden Massnahmen ab. Im Bereich der Alcopops scheint gerade dies nicht besonders gut zu funktionieren. Es wäre zu zeigen, dass bezüglich Cannabiskonsum griffigere Massnahmen geplant sind. Die dazu erforderlichen Budgetmittel dürfen nicht auf Kosten anderer, durch wiederholte Sparmassnahmen ohnehin schon gefährdeter Bildungsaufgaben beschafft werden.
Der LCH wird daher die Tauglichkeit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes an den konkreten Nachbesserungsvorschlägen zur Umsetzung eines wirksamen Jugendschutzes und einer ausgebauten Prävention messen.
Von der Präsidentenkonferenz des LCH genehmigte Version.
Beilage: Stellungnahme der Geschäftsleitung vom 22. September 2003
Kontaktadressen:
Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, Frenkendorf (Tel. 061 903 95 85) bwzemp@bluewin.ch
Dr. Anton Strittmatter, Leiter Pädagogische Arbeitsstelle LCH, Biel (Tel. 032 341 55 01) a.strittmatter@ch.inter.net
Urs Schildknecht, Zentralsekretär LCH, Zürich (Tel. 01 315 54 54) schildknecht@lch.ch