Umgang mit Cannabis regulieren, nicht bestrafen
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen befürwortet die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Die erfolgreiche Drogenpolitik der letzten Jahre erhält damit eine solide Grundlage. Die Aufhebung der Bestrafung des Cannabiskonsums darf dabei nicht als falsches Signal verstanden werden. Dem weit verbreiteten Umgang mit Cannabis soll nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit klaren Regulierungen und verstärktem Jugendschutz begegnet werden.
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF hat sich im Hinblick auf die bevorstehende Session des Nationalrates nochmals mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes befasst. Sie hält dabei folgende Punkte fest:
Revisionsentwurf des Bundesrates festigt die erfolgreichen Elemente der Drogenpolitik
Zu oft wird die Revision in der Diskussion auf die Strafbefreiung des Cannabiskonsums beschränkt. Die Revision enthält aber wesentliche weitere Punkte, die weit herum unbestritten sind. Die Verankerung des Vier-Säulen-Modells (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression) ermöglicht die Festigung und Weiterentwicklung einer Drogenpolitik, deren Erfolge heute belegt sind. Die Revision ermöglicht umfassendere Massnahmen in der Prävention, der Behandlung und Schadensminderung. Die heroingestützte Behandlung, die bei den Teilnehmenden dieser Programme unter Anderem zu einer wesentlichen Reduktion der Kriminalität beigetragen hat, wird gesetzlich verankert, und in der Repression werden bessere Voraussetzungen im Bereich des Jugendschutzes geschaffen.
Cannabis: Entkriminalisieren, aber nicht bagatellisieren
Ein Bier am Feierabend, eine Joint an der Party. Beides kann harmlos sein. Beides kann bei übermässigem Konsum zu Problemen führen. Jeder Konsum von Drogen, ob legal oder illegal, ist mit Risiken verbunden. Die heute im Gesetz verankerte Konsumbestrafung für Cannabis schafft zu viele Begleitprobleme. Zudem hat das Verbot die Konsumzunahme der letzten Jahre nicht verhindern können. Es wird von weiten Kreisen nicht mehr verstanden. Die Konsumbestrafung belastet Justiz und Polizei mit einer Flut von Bagatelldelikten. Findet keine Strafverfolgung statt, was wegen der grossen Zahl von Konsumentinnen und Konsumenten meistens der Fall ist, wird der Rechtsstaat unglaubwürdig und letztlich unterhöhlt.
Die Drogenkommission hält klar fest, dass eine Strafbefreiung von Cannabiskonsum nicht mit Harmlosigkeit von Cannabis gleichgesetzt werden darf. Der Konsum muss reguliert werden und dem Jugendschutz wird eine verstärkte Bedeutung zukommen müssen. Auf den ersten Blick tönt es vielleicht paradox: Aber Prävention wird bei legaler Konsummöglichkeit besser durchführbar als heute.
Auf dem Weg zu einer umfassenden Betrachtung von Suchtmitteln
Die Geschichte zeigt, dass die meisten Mittel, die Sucht erzeugen können, in der Vergangenheit zeitweise erlaubt, dann verboten und dann schliesslich mit gesetzlichen oder gesellschaftlichen Regeln toleriert wurden. Tabak und Alkohol sind dafür klassische Beispiele. Die Drogenkommission kommt zum Schluss, dass letztlich alle diese Substanzen, die eine Wirkung auf die menschliche Psyche haben, grundsätzlich gemeinsam betrachtet werden sollten. Der unterschiedlichen Gefährdung beim Konsum der einzelnen Stoffe ist dabei nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit einer differenzierten Regulierung zum Beispiel der Erhältlichkeit, der Besteuerung und vor allem auch des Jugendschutzes zu begegnen.
Ablehnung des Gesetzes = Rückschritt um 20 Jahre
Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, die jetzt zur Diskussion steht, ist die richtige Antwort für die heutige Zeit. In der Praxis wird sich nicht viel ändern; die Gesetzgebung vollzieht in den meisten Punkten nach, was in der Praxis längst geschieht und sich im Rahmen des Vier-Säulen-Modells bewährt hat. Eine Ablehnung würde uns zwanzig Jahre zurück werfen. Dies kann wegen der Konsquenzen nicht zuletzt auch im Bereich der Folgekosten letztlich auch nicht im Interesse jener Menschen sein, die jeden Drogenkonsum grundsätzlich ablehnen.
Dr.med. François van der Linde
Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen
Tel. 071 229 35 73 oder 079 404 38 02
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