Bericht der beteiligten Departemente (SD [FF], ED, PMD, JD, BD)
zur aktuellen Situation im Cannabis-Bereich

Januar 2004

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Situationsübersicht
-  2.1 Verbreitung des Cannabis-Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
-  2.2 Ware
-  2.3 Toxizität und Risiken
-  2.4 Erhältlichkeit
-  2.5 Konsummuster5 2.6 Einstiegsalter
-  2.7 Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
-  2.8 Revision des BetmG
-  2.9 Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung
-  2.10 Hilfsangebote
-  2.11 Schlussfolgerungen

3. Eckwerte und Inhalte der Basler Cannabis-Politik
-  3.1. Eckwerte der Basler Cannabis-Politik
-  3.2 Inhalte der Basler Cannabis-Politik

4. Massnahmenplan
-  4.1 Handel und Konsum
-  4.2 Schadensminderung
-  4.3 Beratung und Behandlung
-  4.4 Prävention und Jugendschutz
-  4.5 Abgestimmtes Angebot und Schnittstellenkoordination
-  4.6 Information der Bevölkerung

5. Fazit

1. Einleitung

In Folge der rasanten Zunahme des Cannabis-Konsums bei jungen Menschen sowie auch durch die äusserst unterschiedliche Berichterstattung in den Medien und die kontrovers geführte politische Diskussion hat sich in den vergangenen Monaten in der Bevölkerung und in der Verwaltung eine zunehmende Unsicherheit bezüglich der Einschätzung der Problem- und der Rechtslage breit gemacht.

Die Regierungsrätliche Delegation Sucht des Kantons Basel-Stadt hat vor diesem Hintergrund bereits im Dezember 2002 die Fachstelle Suchtfragen mit der Erarbeitung eines interdepartemental abgestimmten Cannabis-Berichtes beauftragt. Darin sollte eine grundsätzliche Beurteilung der Problemlage vorgenommen und die Haltung des Kantons zu den wesentlichen Aspekten deutlich gemacht werden.

Im Verlauf der Recherchen zum Bericht wurde offensichtlich, dass die Situation in vielen Bereichen des Cannabis-Konsums von grossen Widersprüchlichkeiten geprägt ist. Diese resultieren zu einem grossen Teil aus der Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung auf der einen und den gesetzlichen Vorschriften auf der anderen Seite. Die Aspekte der gesetzlichen Hintergründe nehmen in der aktuellen Diskussion ein entsprechend grosses Gewicht ein.

Der vorliegende Kantonale Cannabis-Bericht wurde in enger Kooperation mit sämtlichen, in die Cannabis-Problematik involvierten Verwaltungsstellen erarbeitet und stellt somit eine "unité de doctrine" der Basler Verwaltung dar.

Die im Bericht dokumentierten Hintergründe und die daraus abgeleiteten Konsequenzen für die Basler Cannabis-Politik sollen dazu beitragen, dass im Kanton Basel-Stadt eine sachliche Diskussion geführt, bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung vermindert und ein möglichst zeitgemässer und pragmatischer Umgang mit den Fragen und Problemen rund um den Cannabis-Konsum praktiziert werden kann.

An der Entwicklung des Berichts waren folgende Instanzen und Personen beteiligt:

Regierungsrätlichen Delegation Sucht
Dr.iur. Carlo Conti, Vorsteher des Sanitätsdepartemente, Lic.iur Jörg Schild, Vorsteher des Polizei- und Militärdepartemente, Dr.iur Hans Martin Tschudi, Vorsteher des Justizdepartementes.

Beteiligte Verwaltungsstellen
Dr.iur. Regine Dubler, Leiterin Gesundheitsdienste, SD Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, JD Dr.iur. Thomas Hug, Erster Staatsanwalt Hans Georg Signer, Leiter Stab Ressort Schulen, ED Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei und Friedhöfe, BD Dr.iur. Roberto Zalunardo, Polizeikommandant, PMD.

Koordination und Redaktion
Klaus Meyer, Leiter Fachstelle Suchtfragen der Gesundheitsdienste, SD

2. Situationsübersicht

2.1 Verbreitung des Cannabis-Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Laut der letzten Repräsentativstudie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA (1) geben etwa die Hälfte der 15-24 Jährigen an, Erfahrungen mit Cannabis zu haben. In Basel sind das rund 15’000 Jugendliche. Ein knappes Viertel der 15-19 Jährigen und ein gutes Viertel der 20-24 Jährigen konsumieren aktuell Cannabis. 6.5% der Jugendlichen zwischen 15-19 Jahren, d.h. auf die Schweiz hochgerechnet rund 26’000 Personen, kiffen täglich; unter den 20-24 Jährigen sind es 5.4%. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des Probierkonsums zu registrieren. Eher geringfügig angestiegen ist hingegen der exzessive Konsum.

Ebenfalls nach Schätzungen der SFA hat jede fünfte in der Schweiz wohnhafte Person mindestens einmal im Leben Cannabis ausprobiert. Cannabis steht nach alkoholischen Getränken und Tabak an dritter Stelle auf der Liste der am meisten konsumierten Rauschmittel.

2.2 Ware
Noch vor wenigen Jahren wurde Cannabis in der Schweiz vorwiegend in Form von importiertem Oel oder Haschisch (Harz) konsumiert. Der THC-Gehalt von Oel und Haschisch war ähnlich hoch wie bei den heute auf dem Markt erhältlichen Gras-Sorten. Diese werden vornehmlich in der Schweiz, in der Regel unter künstlichen, treibhausähnlichen Bedingungen mit hohem Einsatz von Energie und chemischen Stoffen produziert. Der Anbau und die Verarbeitung setzen ein spezialisiertes Know-how und eine entsprechende Infrastruktur voraus. Die Nachfrage nach solchen Produkten ist gross. Für die Konsument/-innen ist es in der Regel schwierig, die Qualität und Potenz der Produkte richtig einzuschätzen.

2.3 Toxizität und Risiken
Cannabis enthält psychoaktive Substanzen, deren Konsum mit physischen und psychischen Risiken behaftet ist. Gemäss heutigem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass die gesundheitliche Gefährdung und das Suchtpotential im Vergleich zu den legalen Genuss- und Suchtmitteln nicht höher einzustufen ist. Für gewisse Personengruppen und Individuen, wie z.B. psychisch labile Personen oder Jugendliche in kritischen Phasen der Pubertät, stellt Cannabis jedoch ein ernstzunehmendes Risiko dar. Die Risiken des Cannabis-Konsums sind in besonderem Masse personen- und verhaltensspezifisch.

2.4 Erhältlichkeit
Nachdem die Anzahl der Cannabis-Läden in Basel durch repressive Massnahmen mit einem temporären, aussergewöhnlichen Ressourceneinsatz massiv reduziert werden konnte (2), musste die Staatsanwaltschaft in Befolgung der Prioritätenordnung und unter Zugrundelegung der beschränkten personellen Mittel den Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität wieder in erster Linie auf die Verfolgung des Handels mit harten Drogen richten. Dies führte dazu, dass eine kleine Anzahl Cannabis-Läden weiterhin besteht.

Laut SFA halten derzeit noch rund ein Fünftel der Konsument/-innen selbst ein paar Pflanzen. Auch unter der Annahme, dass sich die Nachfrage durch die Reduktion der Cannabis-Läden etwas verringert hat, muss davon ausgegangen werden, dass zur Zeit immer noch eine beträchtliche Menge an Cannabis auf unterschiedlichen Kanälen, insbesondere jedoch durch Kuriere und den Gassenverkauf, zum Verkauf gelangt. Das Cannabis stammt vorwiegend aus der Schweiz und zwar aus Indoor- und Outdoorproduktionen.

2.5 Konsummuster
Die Jugendlichen konsumieren nicht nur vermehrt Cannabis (3). Auch der Tabak- und insbesondere der Alkoholkonsum ist in den letzten Jahren angestiegen. Laut der aktuellen Schüler/-innenbefragung der SFA 2002 (4), konsumieren unter den 15-16 Jährigen 40,5% (1998: 29,3%) der Schüler und 25.8% (1998: 16.8%) der Schüler/-innen mindestens einmal wöchentlich Alkohol.

Ein Vergleich der Konsumzunahme von Cannabis und Alkohol bei den 15 - 16 Jährigen ergibt folgendes Bild:

Mehrmaliger Cannabiskonsum im Jahr
Wöchentlicher Alkoholkonsum
Jahr
Jungen
Mädchen
Jahr
Jungen
Mädchen
1986
8.5%
7.4%
1986
24.3%
10.3%
1994
20.1%
14.4%
1994
31.8%
16.8%
1998
29.4%
23.1%
1998
29.3%
16.8%
2002
39.6%
32.2%
2002
40.5%
25.8%

Cannabis-Konsum kann heute kaum mehr mit subkultureller Zugehörigkeit oder gesellschaftlichen Normbrüchen assoziiert werden. Er wird vielmehr - im Einklang mit Alkohol und Tabak - mit den auch bei den Erwachsenen weit verbreiteten und geschätzten "Socializer-" und Entspannungsfunktion dieser Substanzen assoziiert.

Aufgrund verschiedener Repräsentativstudien (5) kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Zahl aller Cannabis-Konsument/-innen einen experimentellen oder gelegentlichen Konsum betreibt, ohne dass hier gesundheitsrelevante Problemlagen entstehen. Die Cannabis-Konsument/-innen kommen aus allen sozialen, demografischen und bildungsspezifischen Gruppen. Personen, die infolge exzessiven Konsums eine Abhängigkeit entwickeln, weisen häufig Defizite persönlicher und sozialer Ressourcen auf.

2.6 Einstiegsalter
Das durchschnittliche Alter, in dem erstmals Cannabis geraucht wird, ist in den letzten Jahren deutlich gesunken (zwischen 1992/3 und 1997/8 um ca. 1 ¾ Jahre). Aktuell geben 50% (1998: 41%) der Schüler und 39% (1998: 30%) der Schülerinnen an, mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert zu haben.

Bei frühem Einstieg kann es zu Störungen in der sozialen Entwicklung und der Persönlichkeits- und Identitätsentfaltung sowie auch zu irreversiblen neurologischen Störungen kommen. Nach einer Studie der Universität Göttingen kann beispielsweise durch frühen Cannabis-Konsum die Entwicklung des visuellen Verarbeitungssystems beeinträchtigt werden. (6)

2.7 Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
Der Handel mit Cannabis und der damit in Zusammenhang stehende Anbau wird in Basel auf Grund der zwingenden Bestimmungen des geltenden Betäubungsmittelgesetzes konsequent verfolgt. Repressive Massnahmen gegen einzelne Cannabis-Läden sind deshalb weiterhin möglich und nötig.

Konsum von Cannabis und mit dem Konsum in Zusammenhang stehende Taten stellen Übertretungen dar, für deren Verfolgung das Opportunitätsprinzip angewendet wird.

Gegen jugendliche Cannabis-Konsument/-innen führt die Jugendanwaltschaft bei Bekanntwerden des Konsums Verfahren durch. Im Jahre 2002 wurden von der Basler Jugendanwaltschaft 105 Fälle registriert, in denen Minderjährigen der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden konnte.

2.8 Revision des BetmG
Das heute geltende Gesetz stimmt insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der Strafwürdigkeit des Konsums nicht mehr mit den gesellschaftlichen Realitäten überein. Der Cannabis-Konsum wird in breiten Kreisen praktiziert, als ob er nicht mehr verboten wäre. In grossen Teilen der Bevölkerung wird der Cannabis-Konsum - analog zum Alkohol- und Tabakkonsum - nicht mehr als kulturfremd empfunden. Mit der Revision des BetmG sollen die heute geltenden Gesetze den gewandelten Realitäten in der Schweiz angepasst werden.

In der Revisionsvorlage des Bundes wird insbesondere auf die Etablierung des 4-Säulen-Modelles hingewiesen. Neben Aspekten aus dem Bereich der harten Drogen, wie die Verankerung der heroingestützten Behandlungen, werden als weitere prioritäre Aspekte im Umgang mit der Suchtproblematik folgende Ziele umschrieben:

-  Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums
-  Praktikable Regelung für Anbau, Fabrikation und Handel von Cannabis
-  Verstärkung des Jugendschutzes
-  Gezielte Verstärkung der Repression in ausgewählten Bereichen

Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hat sich in der Vernehmlassung zur Revision des BetmG bereits im Dezember 1999 deutlich für eine Entkriminalisierung des Konsums, eine klare Regelung des Handels mit Cannabis sowie eine Verstärkung des angebotsorientierten Jugendschutzes und der Präventionsmassnahmen ausgesprochen. Die Regierung bekennt sich nach wie vor zu den entsprechenden Ausführungen. (7)

2.9 Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung
Die Revision des BetmG wird seit Jahren in den verschiedenen Gremien des Bundes diskutiert und lässt ungebührlich lange auf sich warten. Vor diesem Hintergrund und in Folge der äusserst unterschiedlichen Berichterstattung in den Medien sowie auch durch die rasante Entwicklung bei den Konsument/-innen herrscht in breiten Bevölkerungskreisen eine grosse Unsicherheit bezüglich der Einschätzung der Problemlage. Viele Eltern und Lehrer/-innen wissen nicht, wie sie sich bei Jugendlichen, die kiffen, verhalten sollen.

Die Unsicherheiten wirken sich auch auf die Arbeit in der Verwaltung aus. Darüber hinaus sind die 4 Säulen der Basler Drogenpolitik in verschiedenen Departementen angesiedelt, was zwangsläufig auch zu Schnittstellenproblemen führt.

2.10 Hilfsangebote
In Basel existiert ein umfangreiches Hilfsangebot für Jugendliche mit Drogen- und Suchtproblemen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Angebot in Folge der rasanten Entwicklung (noch) nicht optimal an die spezifischen Erfordernisse bei Problemen als Folge von Cannabis-Konsum angepasst wurde. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Zugang zu diesen Angeboten optimiert werden muss.

2.11 Schlussfolgerungen
Bis zum Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes wird die allgemeine Lage unweigerlich weiterhin geprägt sein von Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten in Bezug auf eine kohärente Cannabis-Politik. Eine klare Haltung des Kantons resp. der entsprechenden Behörden soll dazu beitragen, dass die Zahl dieser Unsicherheiten und Widersprüche reduziert und jene, die unvermeidlicherweise übrig bleiben, klar kommuniziert und begründet werden können.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Cannabis-Konsument/-innen in nächster Zeit kaum drastisch reduzieren wird. Die Tendenzen zeigen zudem, dass zunehmend jüngere Menschen einsteigen und ein Teil der Konsument/-innen infolge problematischen Konsums in Schwierigkeiten gerät.

Dieser allgemeinen Problemsicht entsprechend sollen in Basel im Rahmen der bestehenden 4-Säulen-Politik insbesondere die Massnahmen in den Bereichen Jugendschutz sowie risikoreiche Konsumformen und definierte Risikogruppen verstärkt werden.

3. Eckwerte und Inhalte der Basler Cannabis-Politik

3.1. Eckwerte der Basler Cannabis-Politik
Die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt orientieren sich an einer ganzheitlichen, interdepartemental abgestimmte Drogen- und Suchtpolitik.

Basel-Stadt verfolgt eine pragmatische Cannabis-Politik mit dem Ziel der Trennung von weichen und harten Drogen.

Basel-Stadt unterstützt die vom Bundesrat vorgesehene Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche eine liberalisierte Regelung des Konsums und des Kleinhandels sowie eine gründliche Kontrolle durch die zuständigen Behörden umfasst.

Bei der Betäubungsmittelbekämpfung besteht eine Prioritätenregelung mit dem Fokus auf die Verfolgung des Handels mit harten Drogen (insbesondere Heroin und Kokain).

Die Prioritäten bei den Massnahmen zum Cannabis-Konsum liegen in den Bereichen Prävention, Jugendschutz sowie Beratung und Hilfe. Die Massnahmen zielen auf die Problembereiche Früheinsteiger/-innen, problematischer Konsum bei Jugendlichen, exzessiver Konsum und weitere Risikokonsumformen.

3.2 Inhalte der Basler Cannabis-Politik

Akzeptanz und Hilfe
Nach heutigen Kenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass die Konsumphase für den grössten Teil der jungen Cannabis-Konsument/-innen kurz und unproblematisch verläuft. Diese (normalen) Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nicht unnötig stigmatisiert werden. Ein Teil der Konsument/-innen entwickelt jedoch Abhängigkeiten oder sonstige psychische Schwierigkeiten. Diese Menschen sollen möglichst früh erfasst werden. Sie sollen über die Risiken und Verhaltensmassnahmen informiert werden. Ihnen soll ein spezifisches, ihren Bedürfnissen entsprechendes Beratungs- und Hilfsangebot zur Verfügung stehen.

Jugendschutz
Es ist eine Zunahme von Konsument/-innen unter 18 Jahren zu registrieren. Besonders auffallend ist die Zunahme bei Jugendlichen unter 16 Jahren. Der frühe Einstieg muss aus heutiger Sicht als grosser Risikofaktor für die gesunde Entwicklung dieser Jugendlichen bezeichnet werden. Es ist deshalb ein dringendes Anliegen, dass diese Jugendlichen möglichst früh erkannt und mittels geeigneten Massnahmen vom Konsum abgehalten werden.

Information und Prävention
Viele Jugendliche und ein grosser Teil der Erwachsenen sind nicht oder nur ungenügend über die spezifischen Risiken des Cannabis-Konsums informiert. Oft wissen sie auch nicht, wie sie sich in Problemlagen verhalten sollen. Diesen Menschen sollen, soweit nicht schon geschehen, einerseits spezifische Informationen und andererseits auch praktische, auf die speziellen Problemlagen abgestimmte Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt werden.

Neben der sachlichen Information über Cannabis ist eine umfassende Prävention erforderlich. Prävention stellt die gesundheitsfördernden Potenziale der Personen und ihrer Umwelt in den Vordergrund. Dabei geht es einerseits um Verminderung von Risikofaktoren. Andererseits sollen aber auch Schutzfaktoren auf der individuellen und strukturellen Ebene gestärkt werden. Der menschlichste und gleichzeitig kostengünstigste Umgang des Staates mit dem Suchtmittelkonsum ist eine Prävention, die soziale Kompetenzen und Konfliktfähigkeit fördert und damit den Einstieg in einen Risikokonsum von Suchtmitteln jeglicher Art verhindert.

Repression
Infolge der grossen Nachfrage und der möglichen grossen Gewinne muss permanent damit gerechnet werden, dass die Anzahl der Cannabis-Läden unkontrolliert steigt und dass gewerbsmässig Cannabis zur Cannabis-Gewinnung angepflanzt wird. Damit verbunden besteht auch die Gefahr, dass der Basler "Cannabis-Markt" eine grosse Anziehungskraft auf Menschen aus dem benachbarten Ausland ausübt. Diesen Tendenzen muss mit repressiven Mitteln entgegengetreten werden.

Einheitliche Haltung und Transparenz
Eine einheitliche Haltung der Kantonalen Behörden soll dazu beitragen, dass Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung so weit wie möglich ausgeräumt werden können.

Eine transparente Information durch die Behörden ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die (Präventions-) Botschaften und Informationen tatsächlich bei den Jugendlichen und den Erwachsenen ankommen und von ihnen verstanden werden können. Die Öffentlichkeit soll deshalb detailliert über die Hintergründe des Cannabis-Konsums, die Haltung der Behörden und die entsprechenden Massnahmen informiert werden.

4. Massnahmenplan

4.1 Handel und Konsum
Repressive Massnahmen gegen einzelne Cannabis-Läden sind weiterhin möglich und nötig. Die Befolgung der Prioritätenregelung wird aber zwangsläufig zur Folge haben, dass eine kleine Anzahl von Cannabis-Läden weiterhin bestehen bleibt. Sollte die Zahl der Cannabis-Läden wiederum ansteigen, wird die Staatsanwaltschaft zwecks erneuter Reduzierung die Möglichkeit eines konzentrierten Personaleinsatzes, verstärkt durch Angehörige der Kantonspolizei, gegen die Cannabis-Laden-Szene prüfen müssen.

Der Konsum wird in Basel wie bis anhin nur dann gezielt strafrechtlich verfolgt, wenn sich auf Grund besonderer Umstände dafür eine Notwendigkeit ergibt (z.B. Belästigung von Öffentlichkeit und Anwohner/-innen durch eine Konsumentenszene oder gleichzeitiger Verdacht des Handels mit Cannabis).

Gegen jugendliche Cannabis-Konsument/-innen führt die Jugendanwaltschaft bei Bekanntwerden des Konsums Verfahren durch, wobei der Grundsatz gilt, dass desto mehr unternommen wird, je jünger und je häufiger ein/-e Unmündige/-r Cannabis konsumiert hat. Konsequenzen sind Information der Eltern und geeignete jugendrechtliche Sanktionen (Verweis, Bussen und in Zukunft vor allem obligatorische Teilnahme an Kursen, um sich dort mit dem eigenen Konsum und der Lebenssituation auseinanderzusetzen).

4.2 Schadensminderung
Die Schadensminderung wird beim Cannabis-Konsum, im Unterschied zu den harten Drogen, nicht als eigene Säule sondern als Teilbereich des Beratungs- und Behandlungsangebotes definiert.

Im Bereich der Schadensminderung besteht das Ziel vor allem darin, den risikoreichen Konsum zu vermindern resp. zu verhindern. Zielgruppen der Schadensminderung sind exzessive Konsument/-innen sowie Konsument/-innen mit psychischen und sozialen Problemen. Darüber hinaus fokussiert die Schadensminderung auch spezielle Risikosituationen wie Cannabis-Konsum und Autofahren, Cannabis-Konsum und Arbeitsplatz etc.

In der Kommunikation über den Cannabis-Konsum wird speziell auf diese Risiken hingewiesen. Im Beratungs- und Behandlungsangebot werden Risikoverhalten, wie beispielsweise exzessiver Konsum, besonders berücksichtigt.

4.3 Beratung und Behandlung
Es ist davon auszugehen, dass der Anteil auffälliger, problematischer Verläufe beim Konsum von Cannabis stark davon abhängt, wie und inwieweit Jugendliche generell beachtet und begleitet werden. Besonders wichtig ist es daher, das "Stützsystem" Jugendlicher zu fördern und damit auch eine möglichst frühe Erfassung und Korrektur problematischer Verläufe zu ermöglichen.

Ein vordringlicher Handlungsbedarf besteht aktuell bei der direkten Problemlösung mit kiffenden, gefährdeten Jugendlichen in Schule, Freizeit und Elternhaus. (vgl. unten 4.4. Prävention und Jugendschutz). Systemimmanent kommt dabei den erwachsenen Bezugspersonen der Jugendlichen eine wichtige Rolle zu.

Es wird ein Beratungsangebot bereitgestellt, das Lehrpersonen, Eltern und Schüler/-innen zur Verfügung steht und ihnen kurzfristige und adäquate Hilfe anbietet. Das Angebot wird in die bestehenden Angebote (Drop In, Jugendberatungsstellen, Schulsozialarbeit etc.) integriert.

4.4 Prävention und Jugendschutz
Zur Bestimmung des Handlungsbedarfs soll eine Bedarfsanalyse bei Eltern, Schulen und Jugendarbeit gemacht werden, um Grundlagen für weitere Massnahmen entwickeln zu können. Dieser Bedarf muss mit dem objektivierbaren Handlungsbedarf in der Präventionsforschung verbunden werden.

Zur Zeit kann ein vordringlicher Handlungsbedarf in der Unterstützung der Erziehenden (Lehrpersonen, Jugendarbeiter/-innen und Eltern) im Umgang mit jugendlichen Cannabis-Konsument/-innen registriert werden. Die Erwachsenen sollen in der Entwicklung adäquater erzieherischer Haltungen gegenüber den verschiedenen Ausprägungen des Cannabis-Konsums gestärkt und unterstützt werden:

Sie erhalten Hilfestellung für die Entwicklung eines Verhaltenskodex sowie für die Einführung von Regeln und Sanktionen. Sie werden dahingehend unterstützt, dass sie Risikosituationen erkennen, richtig einschätzen und mittels kanalisierten Gefährdungsmeldungen Beratung und Hilfe mobilisieren können (vgl. oben: "Beratung und Behandlung").

Die dafür notwendigen Strategie- und Vorgehenskonzepte sowie die konkreten Unterlagen (pädagogische und animatorische Konzepte, Lehrkräfte- und Ju-gendarbeitfortbildungen, Informationsmaterialien, etc.) werden, unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorgaben, umgehend entwickelt.

Bei den Jugendlichen, mit denen sich der zivil- und der strafrechtliche Jugendschutz zu befassen haben, ist der Anteil an Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten sehr hoch. In den seltensten Fällen ist dabei exzessiver Cannabis-Konsum alleiniges Problem, vielmehr tritt dieser im Kontext mit anderen Schwierigkeiten auf. Von den Betroffenen wird der Konsum dann sowohl als Selbstmedikation mit dem Zweck, innere Spannungen und äussere Anforderungen ertragen zu können, aber auch als identitätsstiftendes Element erlebt. Vielen dieser Jugendlichen fehlen zuverlässige und positiv verstärkende erwachsene Bezugspersonen.

Das Jugendschutz-Angebot in Basel-Stadt beinhaltet sowohl freiwillige Beratung als auch zivil- und jugendstrafrechtlich angeordnete Begleitung. Wenn erforderlich sind ausserdem einvernehmlich vereinbarte oder behördlich angeordnete Einweisungen in Jugendheime möglich.

Es hat sich als wenig wirksam erwiesen, die Problematik dieser Jugendlichen direkt über das Thema Cannabis-Konsum anzugehen, da gerade hier die Betroffenen selten einsichtig sind. Erst im Zuge der Entwicklung von Lösungen in anderen Bereichen wie Schule, Ausbildung, familiäre Konflikte, Freundschaften etc. wird die Cannabis-Thematik bearbeitbar.

Bei Jugendlichen in Jugendheimen lässt sich der Cannabis-Konsum mit Regelungen und Kontrollebegrenzen, aber nicht ausschliessen. Es zeigt sich aberinder Regel, dass mit zunehmender allgemeiner Entwicklung der Jugendlichen der übermässige Konsum von Cannabis wie auch von anderen Suchtmitteln markant abnimmt.

4.5. Abgestimmtes Angebot und Schnittstellenkoordination
Die Massnahmen betreffen in der Regel verschiedene Bereiche der 4 Säulen Repression, Schadensminderung, Beratung/Therapie und Prävention und damit automatisch auch verschiedene Zuständigkeiten in der Verwaltung.

Die Schnittstellenkoordination durch die Fachstelle Suchtfragen trägt dazu bei, dass einerseits eine abgestimmte und bedarfsgerechte Palette von Massnahmen gewährleistet werden kann und andererseits die Massnahmen auch möglichst reibungsarm und effizient geplant und umgesetzt werden können.

4.6 Information der Bevölkerung
Die Bevölkerung und/oder auch bestimmte Zielgruppen werden regelmässig über die Hintergründe, die Absichten, die Ziele und die konkreten Massnahmen der Behörden informiert.

5. Fazit

Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Cannabis-Konsument/-innen in nächster Zeit kaum drastisch reduzieren wird. Die Tendenzen zeigen zudem, dass zunehmend jüngere Menschen einsteigen und ein Teil der Konsument/-innen infolge problematischen Konsums in Schwierigkeiten gerät. Diese Entwicklung gilt es weiterhin sorgfältig zu beobachten, damit bei Bedarf möglichst frühzeitig die nötigen Korrekturen vorgenommen werden können.

Unter den geltenden gesetzlichen und gesellschaftlichen Bedingungen wird die allgemeine Lage unweigerlich geprägt bleiben von Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten. Umso mehr ist eine klare Haltung des Kantons resp. der entsprechenden Behörden erforderlich. Sie soll dazu beitragen, dass die Zahl der Unsicherheiten und Widersprüche reduziert und jene, die unvermeidlicherweise übrig bleiben, klar kommuniziert und begründet werden.

Ganz allgemein ist festzustellen, dass die aktuelle Gesetzgebung eine vernünftige, den heutige Verhältnissen angepasste Politik im Bereich des Cannabiskonsums und -handels erschwert oder sogar verhindert. Der Revision des BetmG kommt deshalb grosse Bedeutung zu.

Mit dem vorliegenden Cannabis-Bericht verfügt der Kanton Basel-Stadt über eine fundierte Grundlage zur Umsetzung einer den Umständen entsprechenden, kohärenten Cannabis-Politik. Wesentlicher Bestandteil dieser Politik ist eine sachliche, offene und aktive Information der Bevölkerung.

1) vgl. dazu Bericht der SFA available: www.sfa-ispa.ch/Actions/de/Cannabisbefragung1.PDF
2) Zwischen Oktober 2002 und Ende Januar 2003 wurden von Staatsanwaltschaft und Polizei intensivierte Massnahmen gegen die Cannabis-Läden durchgeführt. Von 87 ermittelten Läden waren Ende Januar 2003 noch 11 in Betrieb.
3) vgl. dazu Bericht der SFA available: www.sfa-ispa.ch/Actions/de/Cannabisbefragung1.PDF
4) SFAS 2003: Trends im Konsum psychoaktiver Substanzen von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz.
5) Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme 2003: Trends im Konsum psychoaktiver Substanzen von Schülerinnen und Schülern in der Schweiz; sowie verschiedene Studien und Berichte: Kraus, Augustin, 2001; Perkonnig et al., 1999: Tossmann, Berlin, 2003; etc...
6) Ehrenreich, H., Rinn, T., Kunert, H.J., Moeller, M.R., Poser, W., Schilling, L., Gigerenzer, G. & Hoehe, M.R. (1999). Specific attentional dysfuntion in adults following early start of cannabis use. Psychopharmacology, 142, 295-301.
Huestegge , L., Radach, R. , Kunert, H.J. & Heller, D. (2002). Visual search in long term cannabis users with early age of onset. Progress in Brain Research, 140, 377-394.
7) vgl. dazu: schriftliche Beantwortung der Interpellation Nr. 99, Prof. P. Aebersold, betreffend Hanfläden; Regierungsratsbeschluss vom 7. Januar 2003.