Strafuntersuchung im Fall CannaBioland abeschlossen

TAFERS - Nach jahrelangem juristischem Hickhack ist die Strafuntersuchung im Fall CannaBioland abgeschlossen worden. Die beiden ehemaligen Verantwortlichen und eine Prokuristin müssen vor Gericht.

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Die beiden Partner und Geschäftsführer eines ehemaligen auf Hanfanbau und -vertrieb spezialisierten Betriebs in Litzisdorf FR wurden wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz an das Bezirksstrafgericht des Sensebezirks überwiesen, wie der ausserordentliche Untersuchungsrichter mitteilte.

Die Straftatbestände gehen auf die Zeit von 1996 bis 2000 zurück. Einer der beiden Verantwortlichen wurde auch wegen Freiheitsberaubung und die Prokuristin wegen Geldwäscherei ans Gericht überwiesen, wie der ausserordentliche Untersuchungsrichter Patrik Gruber auf Anfrage erklärte.

Verschiedene kleinere Delikte sind inzwischen verjährt. Er rechne damit, dass der Gerichtstermin erst nächstes Jahr stattfinde, sagte Gruber. Bei ihm seien noch 40 Ordner gelagert, die er dem Gericht noch übergeben werde. Das Gericht müsse sich dann erst einmal durch den Aktenberg lesen.

Die juristische Auseinandersetzung um Anbau und Vermarktung von Hanf durch CannaBioland dauert nun schon Jahre. Mitte der neunziger Jahre wurde wegen illegalen Hanfanbaus eine Strafuntersuchung eröffnet. Das Strafgericht in Tafers verurteilte die beiden Verantwortlichen zu Gefängnisstrafen von 30 beziehungsweise 24 Monaten.

Das Urteil wurde vom Bundesgericht jedoch wegen Befangenheit des Strafgerichts aufgehoben. In der Folge wurde auch die Anklageschrift für ungültig erklärt und das Dossier einem ausserordentlichen Untersuchungsrichter übergeben.

Im Rahmen der Strafuntersuchung waren auf dem Betrieb in Litzisdorf FR insgesamt drei Hausdruchsuchungen durchgeführt worden. Bei zweien in den Jahren 1996 und 1997 wurden grössere Mengen Hanf beschlagnahmt.

Wegen prozessualen Fehlern wurden verschiedene Dokumente aus den Akten gewiesen, ebenso der beschlagnahmte Hanf. Was mit diesem nun geschieht, wird das Strafgericht des Sensebezirks in einem späteren Urteil entscheiden.

Quelle: sda

P.S.

Spätestens seit dem Schweizer Film "Lücken im Gesetz" ist der Fall CannaBioland wohl der bekannteste im Lande.
Dies nicht nur aus dem Grund, weil der Betrieb im idyllischen Litzidorf einer der grössten und engagiertesten der Schweiz war, sondern auch darum, weil die regelrechte Hexenjagd der Freiburger Justiz auf Hanfbauer Bösinger alias Käser ohne Rücksicht auf Gewaltentrennung und unter illegaler Absprache einen veritablen Justizskandal auslöste.