Stellungnahme des CONTACT-NETZ

CONTACT_NETZ BERNER GRUPPE FÜR JUGEND- ELTERN- UND SUCHTARBEIT
PRESSECOMMUNIQUÉ VOM 13. 8.2002
Cannabisprävention in den Hanfläden

Das Contact-Netz hat die Absicht, die Cannabisprävention direkt in die Hanfläden zu tragen.

Realitäten sind heute: Cannabiskonsum und Cannabishandel ist strafbar. Der Handel von Cannabis hat sich in den letzten Jahren von der Strasse in die Hanfläden verlagert.

Das Contact-Netz bietet neu in allen Hanfläden, die sich an gewisse Spieregeln halten und mit unseren Beratungsstellen Kooperation an. Die Voraussetzungen für eine Prävention in Hanfläden sind für uns folgende:

 Flyers über Cannabis und dessen Gefahren sichtbar für Kunden aufzulegen.
 Auf Duftsäcklein auf die Gefahren des Cannabis hinzuweisen und diese mit entsprechender Adresse der Beratungsstelle des Contact-Netz zu versehen.
 Beratungs- und Kursangebote des Contact-Netz zu Cannabis für die Kunden sichtbar im Laden aufzulegen.
 LadenverkäuferInnen im Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bezüglich einer möglichen Vermittlung an die Beratungsstellen des Contact-Netz schulen zu lassen.
 Den Jugendschutz einzuhalten, d.h. keinen Verkauf an unter 18jährige, Ausweispflicht.

Das Contact-Netz empfiehlt allen Hanfläden, diesen Jugendschutz umgehend einzuführen.

Die Interessengemeinschaft Hanfläden Stadt Bern ist bereit, in obigem Sinn den Jugendschutz umzusetzen. Das Contact Bern wird in der Prävention in den Hanfläden der IG HSB aktiv. Das Drop-in Biel wird ebenfalls in Hanfläden Biel-Seeland aktiv, die diese Bedingungen erfüllen. Die Beratungsstellen des Contact-Netz in Thun, Burgdorf, Langenthal, und Langnau i.E. sind bereit, unter denselben Voraussetzungen in die Prävention einzusteigen. Hanfläden dieser Regionen, die sich dafür interessieren, sollen sich mit uns in Verbindung setzen.

 Das Contact-Netz empfiehlt den Hanfläden weiter, den Vertrieb von sogenannten Duftsäcklein gemäss folgenden Richtlinien zu handhaben:
 Jugendschutz umsetzen, keinen Verkauf unter 18, Ausweispflicht.
 Präventionspaket in Hanfläden einfühern.
 Keinen Verkauf an Personen, die im Ausland wohnhaft sind, Ausweispflicht.
 Keine Werbung.
 Mengenbeschränkung, Verkauf von Cannabis pro Tag und Person für Fr. 25.-
 Buchführungspflicht.

Mit diesem Vorgehen hoffen wir, dass ein den heutigen Realitäten angepasster Vertrieb von Cannabis als Alternative zum früheren Gassendeal möglich wird. Weiter erhoffen wir uns, dass sich der notwendige Jugendschutz in den Hanfläden durchsetzt und sich bei den Hanfläden die "Spreu vom Weizen" trennt.