Spanien: Verfahren gegen Pannagh betreffend kollektivem Anbau von Marijuana eingestellt

Die spanische Konsumentenvereinigung Pannagh fordert, dass ihr die beschlagnahmten Pflanzen zurückzugeben seien und erhebt Klage gegen die missbräuchlichen Festnahmen ihrer Mitglieder. Das Beispiel der Verbraucherklubs ist in mehreren Ländern im Gange und wird dem Europäischen Parlament offiziell vorgestellt.


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ORG: Pannagh

1) DAS JURISTISCHE VERFAHREN

Die Kammer 6 des Provinzgerichtes von Bizkaia hat am 14. März 2006 die Einstellung des Verfahrens zugunsten der drei Mitglieder der Vereinigung Pannagh verfügt. Ebenso eingestellt ist das Verfahren gegen den Besitzer des gemieteten Areals, der am 3. Oktober vergangenen Jahres angehalten worden war, als er den für die Mitglieder der Vereinigung Pannagh bestimmten Hanf erntete. Da keine der Instanzen Berufung eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Das Gericht stellt fest, dass die Pflanzungen die Anforderungen erfülle, welche die übergeordnete Rechtsprechung als „Gemeinsam geteilte Konsumation“ definiert. Diese Definition gilt für Verkehr/Besitz im internen Kreis, bei dem ein unbefugter Zugang Dritter ausgeschlossen ist und die Pflanzung keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Ausserdem anerkennt das Gericht, dass Pannagh eine rechtsgültige Gesellschaft ist und weist die Anschuldigungen ab, dass die Vereinigung eine kriminelle Organisation sei, die mit illegalen Pflanzen gehandelt habe.

Der Tatbestand geht zurück auf den 3. Oktober 2005, als die Stadtpolizei von Bilbao die Pflanzung entdeckte und einen illegalen Verkehr mit Drogen gefunden zu haben glaubte. Die Untersuchungsrichterin von Bilbao, Arantzazu Otiâno, ordnete die Beschlagnahmung der Pflanzen sowie die Festnahme des Grundstückbesitzers und der sich auf dem Areal befindlichen Personen an. Das Brutto-Trockengewicht der konfiszierten Pflanzen erreichte annährend 150 Kilogramm.

Die Festgenommenen wurden wieder auf freien Fuss gesetzt, die Pflanzen aber blieben in Gewahrsam der Justiz. Die Pflanzen wurden wie es scheint getrocknet und die nicht-psychoaktiven Pflanzenteile entfernt. Dies führte dazu, dass das zur Analyse an die Laborabteilung der Stadtpolizei überstellte Material lediglich ein Gewicht von 17,4 Kilogramm ergab.

Die Verteidiger von Pannagh forderten die Einstellung des Verfahrens, da die Pflanzen für den Gebrauch der Mitglieder und nicht für den Handel bestimmt seien. Zunächst wollte der Richter nichtS von einer Verfahrenseinstellung wissen, anerkannte aber, dass die Pflanzen für einen sozialen und nicht für einen verbotenen Zweck bestimmt waren. In zweiter Instanz konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, die Vereinigung fordert nun noch die Rückgabe der Pflanzen.

2) WAS DER PROZESS GEBRACHT HAT

Pannagh möchte die Genugtuung über das Urteil des Gerichthofs kundtun, welches das bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben: Unsere Aktivitäten sind legal und sind ausschliesslich für unsere Mitglieder bestimmt (Deckung der Eigenkonsumation). Mit seinem Entscheid bestärkt das Gericht die Idee, dass auch in einem prohibitionistischen Umfeld das System eines geschlossenen und nicht kommerziell orientierten Kreises, in dem sich Leute mit Cannabis (oder anderen Pflanzen und psychoaktive Substanzen) eindecken, existieren kann. Wir prangern den Unverhältnismässigkeit der Massnahmen an, die gegen uns ergriffen wurden. Es ist absurd, dass anständige Personen verhaftet werden, obwohl deren Handeln offiziell bekannt ist (Vereinszweck und Statuten sind im baskischen Vereinsregister eingetragen). Wir begreifen, dass Frau Otiano durch die repressive Gesetzgebung auch bei geringstem Verdacht zum Handeln gezwungen ist, aber es wäre doch angebracht, Befragungen durchzuführen und Auskünfte einzuholen, bevor man völlig unangebrachte Personenverhaftungen anordnet. Wir begreifen auch nicht, wieso der Richter die Beschlagnahme der Pflanzen verfügt hat ohne zu prüfen, ob es sich wirklich um illegale Materie handelte.

In diesem Sinn basierte die Razzia-Aktion der Polizei auf unvollständigen Recherchen, denn zu keinem Zeitpunkt war seitens der Justiz versucht worden, die rechtmässigen Eigentümer der Pflanzen zu ermitteln. Die Tatsache, dass nach zwei Tagen Überwachung ein dreiseitiger Polizeibericht resultierte und die Namen der Festgenommenen an die Presse weitergegeben wurden, lässt uns vermuten, dass der Staat uns eine „Lektion“ erteilen wollte und hierbei unsere Bürgerrechte willentlich ignorierte.

Besonders verurteilen wir die öffentliche Preisgabe unserer Identitäten, welche wahrscheinlich Beamte des Bilbaoer Betäubungsmitteldezernats zu verantworten haben. Ebenso tadeln wir das versuchte Vorhaben, den Namen unseres Präsidenten via Presse zu diskreditieren. Erfreulicherweise ist dann genau das Gegenteil eingetreten, was durch die wohlgesonnene Berichterstattung in den Medien und die entstandene Solidaritätsbewegung deutlich aufgezeigt wurde. Pannagh möchte an dieser Stelle all jenen danken, die in den letzen Monaten ihre Solidarität gezeigt und bewiesen haben.

Enttäuschung und Erstaunen möchten wir zur Haltung der Suchtmitteldirektion der baskischen Regierung äussern. Der Verantwortliche Belén Bilbao wusste über unsere Aktivitäten lange vor der Polizeiaktion genau Bescheid. Und trotz dem anti-prohibitionistischen Postulat seiner Partei „Izquierda Unida“ („Vereinigte Linke“), welches die Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten fordert, hüllt sich die Politik in Schweigen. Gerne würden wir erfahren, wann denn endlich die ganze sozialpolitische Debatte über einen legalen Status des Cannabis geführt wird. Versprochen wurde dies vom Parteivorsitzenden Javier Madrazo bereits vor seiner Wahl vor fünf Jahren - den Worten sind allerdings bisher noch keine Taten gefolgt.

3) RECHTSICHERHEIT FÜR DIE EIGENPRODUTION

Wie bereits von unserem Anwalt formuliert, verlangen wir die Rückgabe der beschlagnahmten Pflanzen. Denn wenn unsere Aktivitäten legal sind, dann bezieht dies auch die Pflanzen mit ein. Darüber hinaus hat das Gericht ja selber anerkannt, dass einige Mitglieder unserer Vereinigung das (beschlagnahmte) Cannabis zu therapeutischen Zwecken konsumieren; es ist somit nicht verständlich, den Betroffenen weiterhin diejenige Pflanze vorzuenthalten, die ihre Schmerzen lindert. Paradoxerweise hat das erstinstanzliche Urteil diese Bürger gezwungen, sich ihre Medizin wieder auf dem illegalen Schwarzmark zu besorgen.

Pannagh fordert einmal mehr das Ende der Rechtsunsicherheit im Bezug auf die Eigenproduktion. Es ist unhaltbar, dass man Jahr für Jahr mit Beschlagnahmungen, Festnahmen und Verzeigungen gegen kleine Landwirte zu Felde zieht, die dann unter der Last der Verfahren und der Kosten ruiniert werden. Die Unsicherheit der Cannabis-Situation begünstigt die Willkür und verhöhnt die Rechte jener, die lieber eine eigene Kultivierung vorziehen würden, anstatt sich auf dem illegalen Markt einzudecken. Absurderweise profitiert also der Schwarzmarkt direkt an der Repression.

Kurze Zeit nach der Polizeioperation gegen unsere Vereinigung, lancierte der italienische Europa-Abgeordnete Giusto Catania, seines Zeichens Mitglied der Kommission für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie Autor des nach ihm benannten Berichtes, in diesem Zusammenhang ein schriftliches Gesuch an die Europäische Kommission.

Catania fragte darin die Kommission an, ob die repressive Aktion nicht unverhältnismässig sei, ja sogar ein Angriff auf mehrere von der europäischen Gesetzgebung verankerte Rechte. Denn wie ist es zu vertreten, dass in einem Staat, der den Eigenkonsum entkriminalisiert hat und in dem man Konsumenten-Vereinigungen gründen darf, anschliessend explizit gegen diese Organisationen derartige Repressalien durchführt werden?

Die Antwort der Kommission ist unmissverständlich: Eine Neuregelung von Besitz oder Konsum von Cannabis liegt nicht in der Hoheit der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten sind durch die Gesetzgebung der UNO und der Europäischen Union verpflichtet, alles zu unterbinden, was der (kommerziellen) Verbreitung illegaler Drogen dienlich sein könnte. Diese Verpflichtung findet allerdings im Bezug auf den Eigenkonsum keine Anwendung und ist somit auch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Um es mit den Worten von Kommissionsmitglied Frattini im Namen der Kommission auszudrücken: "Artikel 2.2 schliesst die Verfolgung von Cannabispflanzungen zum Eigenbedarf aus, was durchaus auch in den nationalen Gesetzgebungen Anwendung finden kann."

Die Spanische Regierung hat also trotz multinationaler Verträge durchaus die Kompetenz, den Eigenkonsum zu entkriminalisieren - so, wie es in anderen europäischen Ländern auch schon der Fall ist. Indem der Gesetzgeber eine Höchstmenge an Pflanzen definiert, die eine Person für den Eigenkonsum besitzen darf, und Regelungen für den Anbau des Eigenbedarfs verankert, würde nicht nur die verschwommene Situation ein abruptes Ende finden, sondern auch die bestehende Schwarzmarkt-Mafia massiv an Bedeutung verlieren.

4) DAS "CANNABIS SOCIAL CLUB SYSTEM" IM EUROPA-PARLAMENT

Mit der Idee vom Anbau im Kollektiv steht Pannagh offenbar nicht alleine da. In zahlreichen europäischen Staaten existieren verschiedene Modelle des entkriminalisierten Eigenbedarfs; sei es als faktisch toleriertes Kavaliersdelikt oder als gesetzlich verankertes Recht. In Euskal Herria (Baskenland) bestehen schon fünf ähnliche Vereinigungen wie Pannagh, in ganz Spanien kommen noch einmal einige hinzu. Ebenso existieren ähnliche Organisation und Vereinigungen bereits in der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Deutschland, der Tschechischen Republik und in Polen.

Nachdem sie von der „Akte Pannagh“ Kenntnis erhalten hat, will die Europäische Koalition für eine gerechte und wirksame Drogenpolitik ENCOD zu diesem Theam in die Offensive gehen. ENCOD, die Koalition von 98 Organisationen aus 20 europäischen Ländern, möchte die verschiedenen Modelle und Ideen eines „Cannabis Social Club“ (= Kollektiv-Anbau für den Eigenbedarf) nun sichten und zusammenfassen. Anlässlich des Treffens mit Politikern zur Drogenthematik, welches für November 2006 im ENCOD-Sitz in Brüssel festgesetzt ist, möchte die Koalition einen von allen Beteiligten Organisationen gebilligten Cannabis-Vorschlag präsentieren und diesen anschliessend im europäischen Parlament zur Debatte bringen. Seit einigen Monaten läuft die von ENCOD initiierte Kampagne „FREEDOM TO FARM“ (= den Anbau legalisieren). Hiermit wird die Europäische Kommission aufgefordert, für den Eigenbedarf eine klare Regelung zu treffen, welche die Bildung von Konsumenten-Klubs für den kollektiven Cannabis-Anbau ohne kommerzielle Zwecke erlaubt und damit eine Alternative zum Schwarzmarkt bietet. Inzwischen bereiten sich schon einige Vereinigungen in mehreren Ländern darauf vor, für das Jahr 2007 Kollektiv-Pflanzungen nach dem oben erwähnten Prinzip zu organisieren.

Die Vereinigung der Spanischen Hanf-Organisationen "Federación de Asociaciones Cannábicas" (FAC) arbeitet momentan ebenfalls an einem Vorschlag für ein Modell, welches den Anbau zum Eigenbedarf in einem geschlossenen Kreis reguliert. Wir streben an, dieses Modell der Drogenkommission der Spanischen Regulierung zu präsentieren, ebenso hoffen wir auf Audienzen bei Kongress und Senat. Es ist Zeit für eine Wende: Die Politik der Regierung Zapatero, die seit ihrem Machtantritt stets nur Verachtung für unsere anti-prohibitionistische Bewegung übrig hatte, hat bisher nur Scherbenhaufen hinterlassen.

BILBAO, 2. August 2006 PANNAGH

Asociación de Usuarios/as de Cannabis Pannagh
+ Kontakt: Martín Barriuso, Tel. 670996335
+ pannagh chez hotmail.com

SP: Pannagh receives cannabis plants from the Spanish police

P.S.

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www.fac.cc

Source: http://www.fac.cc/

Federación de Asociaciones Cannábicas (FAC)

Jüngst wurden in Spanien eine Anzahl gemeinnütziger Cannabisclubs gegründet, deren Rechtmäßigkeit nun von Gerichten in Katalonien und dem Baskenland bestätigt wurde. In den Cannabisclubs haben sich Personen zusammen geschlossen, die gemeinsam Cannabis anbauen und diesen dann zum Selbstkostenpreis an die Vereinsmitglieder abgeben. Nur die Mitglieder haben Zugang zu den Anbauräumlichkeiten und zum Cannabis. In Spanien ist der Handel mit Cannabis verboten, der Besitz zum Eigenbedarf jedoch erlaubt. Ein Gericht in Bilbao, der größten Stadt des Baskenlandes, sprach vier Angeklagte eines Cannabisclubs mit 66 Mitgliedern vom Vorwurf des illegalen Anbaus von 150 kg Cannabis (frische ganze Pflanzen, die getrocknet 17,4 kg ergaben) frei. 39 der Mitglieder verwenden Cannabis zu medizinischen Zwecken.