Pressecommuniqué Hanfinitiative (PJgD) - Konstruktives Modell für die Zukunft - Medienkonferenz 04.Juli 2008

Was die Hanf-Initiative konkret bringt Bessere Kontrolle - weniger Kriminalität

Leitplanken setzen und Ordnung schaffen: Das Initiativ-Komitee der Eidg. Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz hat an einer Medienkonferenz am heutigen 4. Juli 2008 aufgezeigt, welche konkreten Auswirkungen die Annahme der «Hanf-Initiative» in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 hätte. Das vorgelegte Modell entspricht den Vorstellungen des Bundesrates. Prominente ParlamentarierInnen aus CVP, FDP, SP und Grünen wollen damit die Debatte um die «Hanf-Initiative» versachlichen und verhindern, dass irrationale Schreckensszenarien den nüchternen Blick auf die Problematik vernebeln.

Im Jahr 2001 hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren. An diesem Willen hat sich nichts geändert: «Grundsätzlich entspricht die Hanfinitiative der Stossrichtung der Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001 über die Änderung des BetmG und steht damit nicht im Widerspruch zur bisherigen Drogenpolitik des Bundesrates», schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Hanf-Initiative vom 15. Dezember 2006. Jedoch empfiehlt der Bundesrat aus formalen Überlegungen die Initiative zur Ablehnung, obwohl «die von den Initiantinnen und Initianten angestrebte Strafbefreiung des Cannabiskonsums und seiner Vorbereitungshandlungen, sowie die gewünschte Kontrolle des Angebotes (...) viele Vorteile» aufweisen: «ein heute bestehender Unterschied zwischen Gesetz und gelebter Realität würde wegfallen; die Annahme, dass ein Verbot eine generalpräventive Wirkung entfaltet, hat sich nicht bewahrheitet. Die Ungleichheiten zwischen den Kantonen in der Strafverfolgung des Cannabiskonsums einerseits und in der Schliessung resp. Tolerierung von Hanfläden andererseits würde verschwinden. Eine Kontrolle der Angebotsseite (Anbau, Produktion, Verkauf) würde zu einer Trennung der Märkte von weichen und harten Drogen führen und den Jugendschutz ermöglichen.» Ein JA zur Hanf-Initiative ermöglicht, diese Vorteile zu realisieren.

Transparenz statt Angstmacherei

Am heutigen 4. Juli 2008 haben CVP-Ständerat Theo Maissen, CVP-Ständerat Bruno Frick, FDP-Nationalrätin Christa Markwalder, SP-Nationalrat Stéphane Rossini, Grünen-Nationalrat Geri Müller sowie der Tessiner Kantonsarzt und FDPNationalrat Ignazio Cassis an einer Medienkonferenz aufgezeigt, wie die Hanf- Initiative in der Tradition des bundesrätlichen Vorschlags von 2001 und im Rahmen der von der Schweiz unterzeichneten internationalen Abkommen konkret umgesetzt werden sollte. Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Parlament nach Annahme der Initiative festgelegt werden. Die präsentierten Eckpunkte formulieren die Vorstellungen der InitiantInnen. Diese frühzeitige Transparenz soll verhindern, dass die GegnerInnen einer fachlich fundierten Cannabis-Politik mit unhaltbaren Schreckensszenarien irrationale Ängste schüren können. Solche Versuche werden vom Initiativkomitee als unlauter zurück gewiesen. Das Parlament kann vielmehr – und das ist bei der aktuellen Zusammensetzung der Eidgenössischen Räte durchaus denkbar – die konkretisierende Gesetzgebung noch strenger als dargelegt gestalten.

Konsum:

- soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei werden.
- bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
- die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote auszusprechen.

Handel:

- Die Anforderungen an die Verkaufsstellen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
- Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden (Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt Grenzwerte fest.
- Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird bestraft.
- Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt deklarieren.
- In jedem Fall gilt ein umfassendes Werbeverbot.

Anbau

- Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben und –verkaufen verboten bleiben.
- Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut, Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
- Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter Pestizide.
- THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber festgelegt werden.

Jugendschutz:

- Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren straffrei.
- Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen primär disziplinarisch belangt.
- Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.

Bessere Kontrolle

Die Annahme der Hanf-Initiative macht es möglich, den unkontrollierbaren Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen. Dabei bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen eng und streng. Nur wer die hohen Anforderungen erfüllt, darf Cannabis herstellen und vertreiben.

Freiheit, Rechtssicherheit und Jugendschutz

Die Hanf-Initiative respektiert also die grundsätzliche Freiheit jedes Einzelnen, über den Konsum von psychoaktiven Substanzen eigenverantwortlich zu entscheiden, sofern er erwachsen ist und Dritte nicht schädigt. Insofern erfüllt sie ein urliberales Anliegen. Gleichzeitig ermöglicht sie, dass der Gesetzgeber schweizweit transparent und klar regelt, wie die individuellen Freiheitsinteressen und die gesellschaftlichen Bedürfnisse nach Sicherheit und Ordnung in Einklang gebracht werden können. Damit schafft die Hanf-Initiative endlich Rechtssicherheit. Insofern trägt sie konservativen Werten besser Rechnung als die Verbotspolitik nach Zufallsprinzip, wie sie heute praktiziert wird. Gesetz und Gesellschaft formulieren zudem ein klares Signal an die Adresse der Jugendlichen: Cannabis-Konsum ist etwas, über das Erwachsene eigenverantwortlich entscheiden können, das aber Jugendlichen aufgrund ihrer erhöhten (körperlichen und mentalen) Verletzlichkeit nicht erlaubt ist.

Das überparteiliche nationale Initiativkomitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“

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Pressekonferenz, 4.7.2008