Pharmaunternehmen sponsoren Patientenorganisationen massiv

Noch längst nicht alle Unternehmen informieren über die von ihnen unterstützten Patientenorganisationen

www.baz.ch 7.09.2009

Seit über einem Jahr ist geregelt, wie Pharmaunternehmen über ihr Sponsoring von Patientenorganisationen berichten müssen. Noch immer werden diese Informationen aber oftmals verschwiegen – vor allem konkrete Geldbeträge.

Dieser Schritt war überfällig: Im Juni 2008 konnte sich die Schweizer Pharmabranche dazu durchringen, ihre Beziehung mit Patientenorganisationen zu regeln. Anlass dafür war die dritte und bisher letzte Revision des „Pharmakodex“, in dem die Geschäfte geregelt werden. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Patienteninteressen (Sapi) hat sich bereits im März 2002 solche Regeln auferlegt.

Konkret geht es darum, dass ein einzelnes Pharmaunternehmen nicht mehr als 25 Prozent des gesamten Budgets einer Patientenorganisation bestreiten soll. Ausserdem wird der Einfluss der Firmenvertreter auf die Organisation – zum Beispiel die Mitwirkung im Vorstand – stark eingeschränkt, teilweise sogar verboten. Patientenorganisationen sollen ausserdem versuchen, für jedes Projekt mindestens zwei Sponsoren zu finden, was die Abhängigkeit weiter verringern kann. Zudem lassen sich die Organisationen beispielsweise bei Informationsbroschüren die inhaltliche Unabhängigkeit vertraglich zusichern.

Notwendiger Schritt

Diese Transparenz war bitter nötig. Denn Patientenorganisationen wie die Anonymen Alkoholiker, die Vereinigung der Schmerzpatienten oder der Verein Kinderwunsch erfüllen oftmals wichtige Aufgaben bei der Aufklärung und Betreuung von Betroffenen. Lange Zeit galten sie aber lediglich als Marketinginstrument der Unternehmen, um etwa das Verbot der Webung für rezeptpflichtige Medikamente zu umgehen. Hinzu kam, dass diese Gruppen meistens nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung hatten und daher auf Gaben der Pharmabranche angewiesen waren. Dieses Problem ist zwar immer noch da – aber mittlerweile wird offen darüber gesprochen.

Denn es ist klar: Andere Geldgeber gibt es kaum. Conrad Engler, Betreiber der Patientenplattform patienten.ch nennt einige davon: „Manchmal ist es möglich, von Stiftungen oder vom Bundesamt für Gesundheit finanzielle Mittel zu erhalten. Patientenstellen, welche sich nicht auf eine bestimmte Krankheit fokussieren, werden in gewissen Kantonen ebenfalls unterstützt.“ Einige Organisationen hätten sich deshalb gleich selbst als Stiftung organisiert, um genügend Kapital zu haben, ergänzt Engler.

Luftig formuliert

Das Problem ist aber, dass der erwähnte Branchenkodex die Offenlegungspflicht nur beschränkt regelt. Denn Pharmafirmen müssen sich ihm nur freiwillig unterwerfen. Und er schreibt insbesondere nicht vor, die konkreten Beiträge an die Patientenorganisationen zu benennen. Dies führt dazu, dass dem Kodex sehr unterschiedlich Folge geleistet wird

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Valentin Handschin, Basler Zeitung 7.9.2009