(PJgD), Hanfinitiative – um was geht es eigentlich?
17.11.2008
Die Initiative wurde aufgrund der 2004 gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes lanciert. Am 13. Januar 2006 reichte das überparteiliche Initiativkomitee - bestehend aus National- und Ständeräten der CVP, FDP, SP und den Grünen sowie der Organisation „Pro Jugendschutz“ – die Initiative ein.
Die Argumente der Initianten Die heutige Cannabis-Politik ist in den Augen der Befürworter ungenügend. Insbesondere sei der Schutz von Minderjährigen zu wenig gesichert. Deshalb sollen Erwachsene, welche Jugendlichen Zugang zu Cannabis verschaffen, bestraft werden. Auch Werbung für Hanf soll explizit verboten werden. Hingegen sollen mündige Bürger, ähnlich wie beim Alkoholkonsum, Eigenverantwortung zeigen und selber bestimmen können, ob sie Kiffen wollen. Die Initiative will den über 600000 Schweizerinnen und Schweizern, welche mehr oder weniger häufig zum Joint greifen, die Möglichkeit geben, dies legal zu tun und dabei nicht kriminalisiert zu werden. Wenn der Hanfkonsum entkriminalisiert würde, hat der Staat, so die Initianten, eine klare Kontrolle über Produkt und Käufer. Der Schwarzmarkt würde verschwinden und der Staat könnte zusätzliche Steuereinnahmen generieren.
Gegenargumente Gegner der Initiative - ein Komitee aus SVP, CVP, Teilen der FDP sowie einigen weiteren Organisationen – halten Cannabis für eine gefährliche, nicht zu verharmlosende Droge. So sei der THC-Gehalt im Hanf in den letzten Jahren auf ein Vielfaches gestiegen. Der Kriminalisierung von Kiffern wird entgegen gehalten, dass, wer nicht kriminalisiert werden möchte, die Wahl habe, nicht zu Kiffen, wie dies sieben Millionen der Menschen in der Schweiz machen würden. Die Intitiativgegner vertreten eine klare Meinung gegen Drogen und halten es für die beste Jugendprävention, wenn Jugendliche nicht Kiffen, was durch das Verbot gewährleistet seie.
Status quo und allfällige Änderungen Hauptanliegen der Hanfinitiative ist die Legalisierung von Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis. Nach jetzigem Betäubungsmittelgesetz ist dies verboten. Erlaubt sind nur – so steht es in Art. 19b des BetmG – Vorbereitungshandlungen zum Eigengebrauch, sofern es sich um geringfügige Mengen handelt. Das will heissen: Konsum ist zurzeit verboten, private Vorbereitungen für den Konsum sind hingegen erlaubt.
Ebenfalls verboten sind Ein- und Ausfuhr von Hanf sowie damit verbundener Handel. Die Hanfinitiative regelt diese Punkte nicht konkret, hält jedoch fest, dass der Bund Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Cannabis erlassen müsste. Allfällige Regelungen sind noch unklar, aber es könnte beispielsweise ein Maximum an THC-Gehalt im Cannabis festgelegt werden.
Ebenfalls Sache des Bundes wäre bei einer Annahme der Initiative das Festlegen von geeigneten Massnahmen für den Jugendschutz, welcher ein wichtiges Anliegen der Initianten ist. Im aktuellen Betäubungsmittelgesetz bestehen keine spezifischen Regelungen zum Jugendschutz. Allerdings zielt die parallele Abstimmung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf eine Verankerung des Jugendschutzes ab. Der neue Artikel 19bis würde es verbieten, Minderjährigen Zugang zu Betäubungsmittel zu beschaffen. Momentan besteht ein Werbeverbot für sämtliche Betäubungsmittel aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes. Die Hanfinitiative fordert ein spezielles Verbot für Cannabis und den Umgang mit dessen psychoaktiven Substanzen, welches in der Verfassung verankert werden würde.