Meldepflicht für Hanf aus Baselland?
Der Baselbieter Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Gesetzesvorlage über Anbau und Abgabe von Hanf und Hanfprodukten.
Im Vordergrund stehe dabei der Jugendschutz. "Das Ziel ist es, den Bewilligungsbehörden gesetzlich ein griffiges Instrument zu geben, um gegen Missbräuche rasch einschreiten zu können", sagte gestern die Baselbieter Justizdirektorin Sabine Pegoraro zu 20 Minuten.
Kernpunkte der Gesetzesvorlage sind die Meldepflicht für den Hanfanbau und die Bewilligungspflicht für den Handel mit Hanfprodukten. Der Bund setzt die Höchstgrenze bei 0,3 Prozent THC-Gehalt fest - das sei die Richtschnur für die künftigen Bewilligungen. Gute Erfahrungen habe man mit einem ähnlichen Gesetz bereits im Tessin gemacht. (lvi)