Medienmitteilung vom 3. Mai 2006

Das Komitee „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“ PJgDbedauert den Entscheid des Bundesrates, die Hanf-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Medienmitteilung vom 3. Mai 2006

Es war der Bundesrat, der 1999 mit seiner Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes genau dieselben Reformen forderte, wie dies jetzt die Hanf-Initiative tut. Und es war der Bundesrat, der im Parlament bis zum Abbruch der Debatte im Juni 2004 vehement und leidenschaftlich für die Revision eintrat.

Mit dem heutigen Entscheid, welcher der bundesrätlichen Politik der letzten Jahre völlig wider-spricht, hat die Landesregierung eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen.

Nun liegt es am Parlament. Dass dieses die Initiative zur Annahme empfehlen wird, scheint un-wahrscheinlich. Aber es könnte das Signal der bundesrätlichen Absage relativieren, indem es seinerseits einen Gegenvorschlag ausarbeitet. Ein Kompromiss zwischen dem repressiven Status Quo und dem freizügigeren Modell der Initiative gibt dem Stimmbürger die Möglichkeit, zwischen den verhärteten Fronten einen "dritten Weg" zu wählen.

Dies würde auch der traditionellen Eigenschaft schweizerischer Politik entsprechen, einen für alle gangbaren Konsens zu finden.

Mit freundlichen Grüssen

Komitee „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“ PJgD Für weitere Auskünfte:

Nationalrat Geri Müller
- Co-Präsident Komitee PJgD
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- 076 34 777 26
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