Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK
Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (01.024s) wollte den Cannabiskonsum entkriminalisieren, die Cannabisproduktion und den - handel regulieren, den Jugendschutz verstärken, die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstsüchtige definitiv verankern und bei den so genannt harten Drogen vermehrt die Anwendung des Opportunitätsprinzips ermöglichen.
Während der Ständerat der Vorlage zweimal mit grossem Mehr zugestimmt hatte (12.12.2001; 02.03.2004), lehnte es der Nationalrat zweimal knapp ab, auf die Vorlage überhaupt einzutreten (25.09.2003; 14.06.2004). Die Revision war damit gescheitert.
Bereits sind allerdings wieder parlamentarische Vorstösse zum Thema eingereicht, und eine Volksinitiative für den straffreien Cannabiskonsum ist lanciert worden. Die SGK-N wird deshalb im 1. Quartal 2005 die ersten parlamentarischen Initiativen (04.439, 04.443, 04.459) zu diesem Thema vorprüfen.