Kein Rausch von kontrollierten Hanfprodukten

Mit der Renaissance des europäischen Hanfanbaus gelangen vermehrt Hanfprodukte wie Speiseöl, Nudeln, Samen, Schrot, Tee, Bier usw. auf den Markt. Das aus den geschälten Samen der Hanfblüte gewonnene Speiseöl ist beispielsweise ein hochwertiges Lebensmittel.

Hanfprodukte können jedoch auch psychoaktive Stoffe aus der Gruppe der Tetrahydrocannboide (THC)

enthalten. Um die Nutzung der Hanfpflanze wieder zu ermöglichen, hat die Europäische Union 1984 einen Grenzwert für THC von 0.3 Prozent für THC in Hanfpflanzen festgelegt. Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ebenfalls gesetzliche Grenzwerte für den berauschenden Inhaltsstoff Delta 9-Tetrahydrocannabinol erlassen.

Tetrahydrocannabinol

Als Pionier der ersten Stunde bietet INTERLABOR Hilfestellung und Beratung bei der Entwicklung, Produktion und Analyse von Hanfprodukten. Die mengenmässige Bestimmung der direkten und derivatisierten THC Anteile erfolgt nach einer Extraktion mit Hilfe der gekoppelten Gaschromatographie und Massenspektrometrie (GC/MS). INTERLABOR bietet die THC Analysen in Flüssigkeiten für SFr. 189.- und Feststoffen für SFr. 239.- an. Mit diesen Analysen ist es möglich, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten und so den Konsumenten vor einem unerwarteten Rausch zu schützen. Lassen auch Sie Ihre Hanfprodukte untersuchen und bewahren Sie damit sich und Ihre Kunden vor einem bösen Erwachen!

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Hanfprodukte und THC? Unser Fachexperte Herr André Mägert steht Ihnen gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.

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