Jetzt darf sich die CVP nicht mehr um die Diskussion zur Cannabis-Gesetzgebung drücken

Medienmitteilung vom 31.05.2004

Bern - Das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" wertet den jüngsten Vorschlag der CVP zur Betäubungsmittelgesetz-Revision nur bedingt als positiv, insofern als dass die CVP offensichtlich bereit ist, die Vorlage zu beraten anstatt mutlos nicht darauf einzutreten. Inhaltlich lehnt das Komitee den Vorschlag ab, denn Ordnungsbussen für Cannabis-Konsumierende lösen das aktuelle Drogendilemma in der Schweiz nicht.
Präventionsexperten und Jugendfachleute weisen schon lange daraufhin, dass eine stärkere Repression den Cannabis-Konsum nicht verhindert. Im Gegenteil: In denjenigen Ländern Europas mit den restriktivsten Gesetzen (insbesondere Dänemark und die Schweiz), gibt es nicht weniger, sondern besonders viele Cannabis-Konsumierende. Verbote wirken bei Jugendlichen eher als Anreiz denn abschreckend. Eine zeitgemässe Drogenpolitik baut deshalb auf den bewährten vier Säulen auf, die in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen: Prävention, Therapie, Schadensminderung, sowie Repression.
Die bestehende Betäubungsmittel-Gesetzgebung von 1975 führt nach Angaben des "Komitees Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" zu einer ganzen Palette von Problemen, die nur mit einer umfassenden Revision - wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat unterstützt wird - gelöst werden können. Die Verankerung der erfolgreichen Vier-Säulen-Politik im Gesetz, der Ausbau des Jugendschutzes, die Möglichkeit zielgerichteter Repression, der schweizweit einheitliche Vollzug und der straffreie Cannabis-Konsum stehen auf dem Spiel.
Dass nun die CVP so kurz vor der alles entscheidenden Debatte im Nationalrat mit einem neuen Vorschlag der Bestrafung von den geschätzten rund 500’000 Cannabis-Konsumierenden aufwartet, kann nur so interpretiert werden, dass die CVP plötzlich gewillt ist, die Betäubungsmittelgesetz-Revision inhaltlich zu diskutieren anstatt nur mutlos einen Nicht-Eintretens-Entscheid zu fällen, der die dringend notwendige Revision versenken würde.
Die heutige Gesetzgebung fördert die Drogenkriminalität und das Entstehen von Schwarzmärkten. Zudem können sich PatientInnen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen (z.B. zur Milderung bei Multiple Sklerose), derzeit ihr Heilmittel nur illegal beschaffen. Cannabis hat ausserdem für Jugendliche aufgrund des geltenden Verbots eine besondere Anziehungskraft. Der von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagene straffreie Konsum von Cannabis würde die Polizei und die Justiz von Bagatellfällen spürbar entlasten. Rund CHF 30 Mio. könnten dadurch jährlich eingespart werden. Der jüngste CVP-Vorschlag ist insofern als bedingt positiv zu werten, als dass sich die CVP auf einmal in dieser Frage diskussionsbereit zeigt. Dies bedeutet aber, dass die CVP im Nationalrat für Eintreten stimmen muss und ihre Vorschläge dann in der Kommission und im Plenum einbringt - und nicht nur wortstark über die Sonntagspresse verbreitet! Stimmt aber die CVP-Fraktion - wie zu befürchten ist - grossmehrheitlich gegen das Eintreten, verweigert sie jegliche Neuerung und Diskussion. Dies würde die Partei, die eben den "Aufbruch Schweiz" verkündet hat, höchst unglaubwürdig machen.
Inhaltlich lehnt das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" den jüngsten CVP-Vorschlag mit Ordnungsbussen für Cannabis-Konsumierende ab. Das Komitee hofft jedoch, dass die CVP - wenn sie schon neue Vorschläge in die Diskussion einbringt - das Eintreten auf die Betäubungsmittelgesetz-Revision nicht verhindert, sondern eine konstruktive Debatte ermöglicht.

Das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" ist ein überparteiliches Komitee, das sich seit März 2004 für eine zeitgemässe Revision des Betäubungsmittelgesetzes einsetzt. Seine Mitglieder und Partner sind renommierte PolitikerInnen fast aller Parteien, MedizinerInnen, WissenschaftlerInnen, SuchtexpertInnen und VertreterInnen der Hanfbranche. Co-PräsididentInnen des Komitees sind, in alphabetischer Reihenfolge: Nationalrätin Christa Markwalder Bär (jf/FDP), Claudio Gentilesca (Jung-CVP), Nationalrat Geri Müller (Grüne), Nationalrätin Ursula Wyss (SP) Weitere Informationen: Nationalrätin Christa Markwalder Bär, Telefon: 079 222 52 80, www.projugendschutz.ch (ab ca. 12. Juni 2004)

Peter Metzinger