Italien: Drogen- Höchstgrenzen, 500 mg Cannabis, 750 mg Kokain:

Fetternwirtschaft zu gunsten der Mafia

Höchstgrenzen für persönlichen Gebrauch festgelegt

Anfang Februar 2006 hat die Regierung Berlusconi das neue Drogengesetz verabschiedet, mit dem die Drogenbekämpfung deutlich verschärft werden soll. Mit diesem von Außenminister Gianfranco Fini verfassten Gesetz soll nicht nur die Produktion und der Handel, sondern auch der Besitz von Suchtgift für den Eigengebrauch in jedem Fall bestraft werden.

Auch soll die bisherige Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen aufgehoben werden. Das Gesetz legt für die verschiedenen Drogen Mengen für die Substanzen fest, um eine Grenze zwischen administrativen Sanktionen bzw. Strafgeldern und eigentlichen Freiheitsstrafen zu ziehen. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzen, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wird, drohen Gefängnisstrafen von sechs bis 20 Jahren.

Laut der Nachrichtenagentur ANSA hat eine Expertenkommission jetzt festgelegt, wie viel Gramm einer Droge jeder Bürger für den Eigenbedarf besitzen darf, ohne eine Freiheitsstrafe zu riskieren, falls er mit den Drogen erwischt wird. Demnach darf man fünfhundert Milligramm Cannabis, 750 Milligramm Kokain, 250 Milligramm Heroin, 750 Milligramm Ecstasy und 150 Mikrogramm LSD für den privaten Konsum besitzen. Wer bei einer polizeilichen Kontrolle eine solche Menge besitzt, kommt mit einer Geldstrafe davon. Die Daten sind jedoch noch nicht offiziell.

Diese Höchstgrenzen liegen zum Teil deutlich über jenen des vorhergehenden Gesetzes Iervolino-Vassalli. Das alte Drogengesetz erlaubte Tagesdosen von maximal hundert Milligramm Heroin, 150 Milligramm Kokain, 0,5 Gramm Cannabis, 0,5 Gramm Ecstasy und 50 Mikrogramm LSD.

Unterzeichnen Sie den Aufruf für die antiprohibitionistische Reform der UN Drogen- Konventionen

Transnational Radical Partyand the International Antiprohibitionst League