Hausdurchsuchung bei der ACM und Dr. Grotenhermen
"Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als Medizin zuschlägt, sind es letztlich immer kranke Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur Linderung ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen. Hyperaktive Anwälte des Staates, die veraltete Rechtsnormen unbarmherzig durchsetzen wollen, ergänzen dabei hyperpassive Vertreter des Volkes, die dieses in Paragrafen gegossene Unrecht mit Verweis auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufrechterhalten.
Der Betroffene Grotenhermen
Am 17. März nahm die örtliche Polizei eine Hausdurchsuchung in den Räumen der ACM und den Privaträumen des Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, vor und beschlagnahmte Aktenordner der ACM. Zudem wurden eine Kopie der Festplatte des Computers angefertigt und die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten notiert.
Die Durchsuchung erfolgte auf Grund eines Beschlusses "in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen des bestehenden Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG" durch das Amtsgericht Hamburg vom 3.02.2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Hanfapotheke. Hintergrund ist ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren gegen eine Patientin aus Hamburg, die Cannabis von einem unbekannten Spender der Hanfapotheke erhalten haben soll.
Formal sind die ACM und Dr. Grotenhermen in dem Beschluss Zeugen, inhaltlich ist es jedoch offensichtlich, dass er wie ein Verdächtiger behandelt wird. So heißt es in den beiden Beschlüssen:
"(...) Der Betroffene Grotenhermen ist Mitglied des ’Solidaritätskreises Hanfapotheke’, der die ’Hanfapotheke’ nach eigenem Bekunden als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung betrachtet. In einem von ihm gegebenen Interview im [...] schilderte der Betroffene Grotenhermen detailliert die Verfahrensweise bei der ’Hanfapotheke’ und gab dabei auch ausdrücklich die vorgenannte E-Mail-Adresse als Mittel der Kontaktaufnahme mit der ’Hanfapotheke’ an, was auf eine genaue Kenntnis der dortigen Abläufe und damit auf eine nicht unerhebliche Einbindung des Betroffenen Grotenhermen in die Tätigkeit der ’Hanfapotheke’ schließen lässt. Hinzu kommt, dass es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Betroffene Grotenhermen war, der die Webseite der ’Hanfapotheke’ entwickelt und betreut hat. (...)"
Auf Grund des Wortlautes des Beschlusses kann vermutet werden, dass die Ermittlungsbehörden bisher keine Kenntnisse hinsichtlich der Hanfapotheke besitzen, die relevant über das hinausgehen, was im Internet verfügbar ist oder war oder bisher zum Thema veröffentlicht wurde. Es geht nun darum, dass sich dieser Kenntnisstand nicht weiter verbessert. Es bestehen keine Verbindungen zwischen den Aktivitäten der Hanfapotheke und den Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bzw. der IACM.
Einige Leser dieser Mitteilung können vielleicht etwas dazu beitragen, dass sich der Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden auch zukünftig nicht verbessert, indem sie zu ihrem eigenen Schutz die Ruhe bewahren und sich besonnen verhalten. Die Hanfapotheke ist aus unbekannten Gründen seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar. Sollte sie weiterhin aktiv sein, so ist allen Beteiligten anzuraten, zu ihrem eigenen Schutz alle Aktivitäten einzustellen und mögliche Beweismittel zu vernichten.
Nun sind zunächst juristische Maßnahmen von unserer Seite angelaufen (Widerspruch gegen den Beschluss, Antrag auf Einsicht in die Akten, etc.). Dr. Grotenhermen bittet in diesem frühen Stadium darum, davon abzusehen, aus Interesse, Sorge oder für publizistische Aktivitäten um weiter gehende Informationen zu bitten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Es wird von ACM- Seite alles getan, um Schaden von der ACM und IACM sowie ihren Mitgliedern abzuhalten.
Dr. Grotenhermen: "Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als Medizin zuschlägt, sind es letztlich immer kranke Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur Linderung ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen. Hyperaktive Anwälte des Staates, die veraltete Rechtsnormen unbarmherzig durchsetzen wollen, ergänzen dabei hyperpassive Vertreter des Volkes, die dieses in Paragrafen gegossene Unrecht mit Verweis auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufrechterhalten. Die ACM ist dankbar dafür, dass die Zahl der verständnisvollen und denkenden Juristen und der mitfühlenden und um Verbesserungen bemühten Politiker zunimmt, was leider nur ein geringer Trost für alle ist, die von diesen langsamen Veränderungen nicht oder noch nicht profitieren. Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit, und ihre Prinzipien müssen offensichtlich auch in einem Rechtsstaat erst erkämpft werden. Es gibt noch viel zu tun."
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
(ACM)
Am Mildenweg 6
D-59602 Rüthen
Deutschland
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