Hanfinitiative (PJgD), NEWSLETTER Oktober 2008 von Christian-Nils Robert, Genf
Vom Verbot zur Regelung
Das Verbot von Betäubungsmitteln hat sich als totaler Misserfolg der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Strafrechts- und der Wirtschaftspolitik erwiesen. Ab 1970 wurden ernsthafte Zweifel laut, was die Ausweitung der Strafrechtspolitik betraf, das heisst die Erweiterung der verbotenen Substanzen und die vermehrte Bestrafungen der einfachen Konsumenten.
Heute geht es darum, die durch das Verbot entstandenen Missstände, die beim Cannabis exemplarisch sind, zu beheben; eine kostspielige Bestrafung, ohne allgemeine oder spezielle Präventivwirkung: In der Schweiz konsumieren oder konsumierten 500’000 bis 800’000 Personen gelegentlich Produkte aus Hanf. Tausende von Personen werden jährlich von der Polizei und der Strafjustiz für diesen Sachverhalt behelligt. Dies seit dreissig Jahren und ohne irgendwelche Auswirkungen auf eine erhoffte Senkung des Konsums.
Nun lässt sich aber, wenn es um Produkte geht, die unter gewissen Bedingungen und bei gewissen Konsumenten mit einer Veränderung der physischen oder psychischen Gesundheit einhergehen können, mit einem Verbot die schlechteste Gesundheitspolitik überhaupt betreiben.
Das Verbot hat fünf Hauptnachteile:
Durch das Verbieten eines Produkts können potentielle Konsumenten nicht präventiv
darüber informiert werden.
Es können keine speziellen Informationen über die Eigenschaften des Produkts gegeben
werden und diese wären für die Konsumenten von grosser Bedeutung.
Die Heimlichkeit führt zur Entstehung von kriminellen Verteilernetzen, deren Interesse
klar darin liegt, die Nachfrage anzukurbeln und dabei mögliche Veränderungen der
Produkte herbeizuführen, um dadurch möglichst hohe Gewinne zu erzielen.
Die Heimlichkeit fördert eine Verteilung der verbotenen Substanzen, die weder
kontrollierbar ist noch geografisch kontrolliert wird.
Die Heimlichkeit verunmöglicht jegliche Kontrolle der Konsumenten.
Gewisse Konsumprodukte zu verbieten, das kommt einem Verbot, diese Produkte zu reglementieren, gleich. Das bedeutet, von Anfang an darauf zu verzichten, vernünftig und rationell auf den Konsum dieser Substanzen einwirken zu können.
Alle psychoaktiven Substanzen sind potenziell gefährlich. Diese Gefährdung hängt von verschiedenen Kriterien wie der Art des Konsums, dem Alter des Konsumenten, der Konzentration, der Reinheit oder Unreinheit, dem Wissen, über das der Konsument verfügt, ab; alles Elemente, die durch das Verbot negativ beeinflusst werden.
Eine Kontrolle des Konsums der momentan verbotenen psychoaktiven Substanzen ist also ohne Zweifel nur möglich, wenn zuerst auf den Grundsatz des Verbots und dann auf eine willkürliche und pharmakologisch ungerechte Klassifizierung verzichtet wird.
Machen wir also durch die Verkündung einer kontrollierten Legalisierung beim Hanf einen Anfang. Das schlägt auch die Initiative für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz vor.
Christian-Nils Robert, ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Universität Genf, Doktor der Rechtswissenschaften