Grüne Resolution für Cannabis-Legalisierung
Genug der Heuchelei! Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes muss vorangetrieben werden!
28.10.2002
Die Drogenpolitik wird in Bezug auf Cannabis immer chaotischer, inkohärenter und heuchlerischer. Während die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, die nun seit mehr als sechs Jahren in Bearbeitung ist, die Legalisierung des Cannabiskonsums vorsieht und der Ständerat der Revision vor mehr als einem Jahr bereits zugestimmt hat, verzögert der Nationalrat diese und lässt eine ernsthafte Verschlechterung der Lage zu.
Die Grünen fordern, dass das Betäubungsmittelgesetz sofort revidiert wird oder wenigstens, dass die Vorschriften betreffend Cannabis möglichst bald in Kraft treten, damit die Straffreiheit des Konsums und die Regelung der Produktion und des Verkaufs auf kohärente und vernünftige Weise eingeführt werden können.
Paradoxerweise haben sich die kantonalen Behörden und deren Polizei entschieden, die Repression zu verstärken. Dies zu einer Zeit, wo der Verzicht auf Strafverfolgung der Landwirte, die Hanf anbauen, gesichert scheint und sich die RaucherInnen von Joints vor Sanktionen sicher glauben. In praktisch allen Kantonen erleben wir unverhältnismässige Eingriffe: Beschlagnahmung und Zerstörung der Kulturen, Schliessung von Läden, beträchtliche Zunahme der Strafanzeigen, Verurteilungen zu Gefängnisstrafen von bis zu 18 Monaten, während diesbezüglich in den letzten Jahren Toleranz angebracht war.
Die negativen Konsequenzen dieser anarchischen Situation sind zahlreich. Aus Sicht der KonsumentInnen untergräbt das Fehlen von klaren Vorschriften die Glaubwürdigkeit von Gesetz und Behörden. Die Repression kriminalisiert junge Menschen, die sich nicht im geringsten bewusst sind, ein Delikt zu begehen. Die Lehrer, die Eltern, die Präventionsfachleute und sogar die Polizisten wissen nicht mehr weiter. Die Bauern, welche der Repression ausgesetzt sind, sehen sich als Opfer einer Ungleichbehandlung. Indem man ihnen den Zugang zum Markt für qualitativen, mitunter biologisch angebautem Hanf mit niedrigem THC-Gehalt (Tetrahydrocannibol, aktive psychotropische Substanz) verwehrt, begünstigt man den Cannabis der Strassen oder jenen, der heimlich in Kellern angebaut wird und mehr als 0,3% THC-Gehalt aufweist.
Durch die lange Wartezeit bleibt eine Grauzone bestehen. Diese nutzen einige Geschäftstüchtige um Umsätze von mehreren Millionen Franken pro Jahr zu erzielen, in dem sie Personen schwarz beschäftigen und ihre Ware ohne Kontrolle verkaufen, teilweise sogar an Minderjährige. Von den momentan 250 bis 300 Hektaren, auf denen in der Schweiz Hanf angebaut wurde, wird nur ein Fünftel für den legalen (und subventionierten) Hanfanbau verwendet und enthält weniger als 0,3% THC. Polizeiliche Eingriffe zu veranlassen, nur um zu demonstrieren, dass das Gesetz respektiert wird, obwohl jedermann weiss, dass mehr als eine halbe Million Leute gelegentlich oder regelmässig einheimischen Cannabis rauchen, ist pure Heuchelei.
