Geneviève Ziegler
Bern, 6. Mai 2004
Es ist heute dringend notwendig, die Drogen-Politik der Eidgenossenschaft zu unterstützen, indem die Revision des Betäubungsmittel-Gesetzes angenommen wird. Dies ist auch die Ansicht der Kommission für Drogenfragen, die in ihrem Cannabis-Rapport von 1999 und an verschiedenen Pressekonferenzen deutlich dargelegt wurde. Die Arbeit unserer Kommission zielt weiterhin in diese Richtung und wird in einem demnächst abgeschlossenen Rapport breiter gefasste Überlegungen und Ansätze zur Suchtpolitik fordern.
Ich vertrete hier auch die mehrheitliche Ansicht der im Suchtbereich tätigen Institutionen, vor allem der Great (Groupement romand d’études sur l’alcool et la toxicomanie), dem Westschweizer Berufs-Verband des Fachpersonals für Suchtfragen.
Die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes ist geeignet, die gesetzliche Lage der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen. Hier darf daran erinnert werden, dass die von der Eidgenossenschaft erarbeitete Politik bereits jetzt als Beispiel gilt. Das Zusammenspiel der vier Säulen - Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression - hat zu einer erfolgreichen, kohärenten Politik und zur Entwicklung funktioneller und effizienter Einrichtungen geführt.
Die dringlichen und komplexen Fragen des Drogenkonsums erforderten den Einsatz differenzierter Mittel, welche mit der Entwicklung des erfolgreichen Vier-Säulen-Modells sehr gut gegriffen haben. Eine Ablehnung der Vorlage wäre ein schwerer Irrtum und würde die ganze seit den 90er Jahren geleistete Arbeit zunichte machen.
Die Schweiz hat es geschafft, eine intelligente, pragmatische und realistische Politik auf die Beine zu stellen. Wir sollten diese Politik nicht durch Beschränkung auf den kontroversen Aspekt der Hanf-Legalisierung in Gefahr bringen. Mit der Verankerung des Vier-Säulen Prinzips und der Weiterentwicklung der Präventiv- und Jugendschutzmassnahmen greift das neue Modell sehr viel weiter.
Trotzdem wird die umstrittene Stellung des Hanfs früher oder später zur Sprache kommen müssen. Die gegenwärtige Lage ist von völliger Verwirrung und Heuchelei geprägt. Hierbei denke ich einerseits an die Strafen, die sehr unterschiedlich ausfallen können, je nachdem ob ein Jugendlicher in einem städtischen oder ländlichen Gebiet, in der Deutschschweiz oder der Westschweiz lebt. Ich denke auch an die Besorgnis erregende Tatsache, dass unter dem derzeit gültigen BetmG Cannabis oder Heroin oder Kokain theoretisch gleichgesetzt werden.
Das im heutigen BetmG fest gehaltene Verbot des Hanfkonsums hat nicht verhindern können, dass der Hanfkonsum vor allem bei Jugendlichen stark zugenommen hat. Zahlreiche Statistiken der SFA (Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) bezeugen diese Tatsache: 44% der 15- bis 19jährigen und 59% der 20- bis 24jährigen gaben an, mindestens ein Mal Hanf probiert zu haben. Jedoch beschränkt sich der Hanfkonsum nicht nur auf die Jugend: 35% der 25- bis 44jährigen und mehr als 15% der 45- bis 59jährigen sind ebenfalls Konsumenten.
Das Verbot des Hanfkonsums führt zu zahllosen Problemen. Viele Bürger begreifen nicht, wieso Polizei und Gerichte sich mit einer derart grossen Zahl von Minimalst-Delikten beschäftigen müssen. Die Statistiken der SFA sprechen auch hier eine klare Sprache: die leicht überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat, was den Hanf betrifft, eine liberale Einstellung. Ich möchte jedoch dringlich darauf hinweisen, dass Legalisierung des Hanfkonsums nicht heisst, dass der Hanf als völlig harmlos betrachtet werden kann. Der Konsum muss reglementiert werden, der Jugendschutz muss mehr Gewicht erhalten! Wir müssen fähig sein, wirksame Hilfe anzubieten in jenen "seltenen" Fällen von Jugendlichen, denen es nicht gut geht und deren Hanfkonsum ernsthafte Störungen oder Probleme erkennen lässt. Es mag paradox erscheinen: die Hanf-Legalisierung würde die Prävention erleichtern und die Aussagen der Fachleute glaubhafter wirken lassen.
Sehr wichtig sind die Präventionsmassnahmen, die von der Eidgenossenschaft entwickelt und finanziert werden könnten. Die Ablehnung der Revision des BetmG wäre eine Katastrophe! So lautet die Meinung der meisten Fachpersonen, die Tag für Tag auf dem Terrain tätig sind.
Die gesetzliche Verankerung der Vier-Säulen-Politik bedeutet nichts anderes als die Gesetze an die Realität und das moderne Leben anzupassen. Sie bedeutet auch die Anerkennung der bisherigen Politik. Die Gesetze sollten dem Wandel der Gesellschaft angepasst werden und nicht umgekehrt! Kein Gesetz ist unveränderlich und auf ewig fest gesetzt. Die Gesetze müssen der Entwicklung der Gesellschaft Rechnung tragen! Immerhin hat sich unser Verständnis der Drogenproblematik in den letzten fünfzehn Jahren weiter entwickelt!
Es also dringend notwenig, diese veralteten Gesetzestexte zu revidieren und der heutigen Zeit anzupassen!
Deshalb, sicher wissen Sie es bereits, ist es äusserst wichtig, dass das Parlament auf die Vorlage eingeht.
Mitglied CFLD
Delegierte für Drogenfragen der Stadt Lausanne
6.5.04