"Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"

Bern - So heisst die neue Volksinitiative offiziell, welche nun unter Federführung des Unterstützungs-Komitees "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" lanciert wird. Der definitive Initiativtext wurde am gestrigen Mittwoch beim Sprachdienst der Bundeskanzlei zur Kontrolle für die Übersetzungen in die Landessprachen eingereicht. Der vorliegende Text ist politisch breit abgestützt. Sowohl BundesparlamentarierInnen der FDP, der SP und der Grünen als auch der Präsidenten der JCVP haben in den letzten Tagen ihre Mitgliedschaft im Urheber-Komitee schriftlich bestätigt. Zudem sind im Urheber-Komitee vertreten: Vertreter von Justiz und Polizei, von Elternorganisationen, der Hanfbranche und Mediziner sowie Präventionsexperten. Mit verschiedenen CVP PolitikerInnen laufen zur Zeit noch Gespräche. Ihre definitive Entscheidung steht zur Zeit noch aus.

Die Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz" wurde nach Angaben des Komitees "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" in den Wochen vor dem 14. Juni vorbereitet, als absehbar war, dass der Nationalrat sich mehrheitlich gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen würde. Der ursprüngliche Text war von der Bundeskanzlei bereits vorgeprüft, als das Komitee nach dem 14. Juni von verschiedenen ParlamentarierInnen kontaktiert wurde, welche sich ebenfalls beteiligen wollten. Diese schlugen vor, einzelne Textpassagen nochmals zu überarbeiten. Die Überarbeitung wurde innert 10 Tagen am gestrigen Mittwoch abgeschlossen und wird nun von einer breiten Schicht von PolitikerInnen mitgetragen. Dabei hat man die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Verträge berücksichtigt und eine Lösung gefunden, welche den betroffenen Veträgen nicht widerspricht.

Straffreier Hanfkonsum
Die Initiative verlangt konkret: "Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei". und "Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei". Zudem soll der Bund "Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze" erlassen und "durch geeignete Massnahmen sicher(stellen), dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen ist verboten". Sobald der Sprachdienst der Bundeskanzlei den Quervergleich der drei Amtssprachen abgeschlossen hat, können die Unterschriftenbogen zur Unterzeichnung verteilt werden.

Unterschriftensammlung soll Rekord aufstellen - schon jetzt enorme Unterstützung
Das Komitee "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" hat sich zum Ziel gesetzt, einen Sammelrekord aufzustellen. Vorausgesetzt, die Initiative ist bis dahin im Bundesblatt veröffentlicht, werden ab dem 20. Juli 2004 unter anderem auch an Open Airs gezielt Unterschriften gesammelt. Durch die Website www.projugendschutz.ch als auch aufgrund vorhandener Kontakte stünden bereits jetzt mehr als zweihundert ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung. Täglich kommen weitere hinzu. Sie warteten nur darauf, mit dem Sammeln loslegen zu können. Dies ist nach Angaben des Komitees auch der Grund, warum man nicht noch länger zuwarten konnte. Viele HelferInnen hätten nicht verstanden, warum jetzt "wieder geredet und nicht endlich gehandelt" werde. Vor allem in der jungen Bevölkerung sei eine enorm grosse Motivation zu spüren, die Initiative rasch zustande zu bringen. In den kommenden Tagen wird das Komitee eine Promotionstour starten, die die Anzahl HelferInnen aller Voraussicht nach in die Höhe schnellen lassen wird.

Hanf weder verherrlichen noch verteufeln - mit Hanf kann man vernünftig umgehen
Ausgehend von den bekannten Fakten zum Hanfkonsum in der Schweiz und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu seinen Nebenwirkungen, sowie zu Prävention und Jugendschutz, vertritt das Komitee "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" die Meinung, dass der jetzige Zustand in der Drogenpolitik mit seiner sinnlosen Kriminalisierung von mindestens 1/2 Million friedlichen HanfkonsumentInnen in der Schweiz unhaltbar ist. Eine Liberalisierung des Hanfkonsums würde zu einem gegenüber heute deutlich besseren Jugendschutz und effektiverer Prävention führen, weil die Scheinheiligkeit des Verbots aufgehoben und damit eine vernünftige Kommunikation mit den Jugendlichen überhaupt erst möglich würde. Solange Drogen wie Alkohol legal seien, könne man der heutigen Jugend ein Hanfverbot nicht mehr erklären. Damit könne zum Beispiel auch eine klare Produktedeklaration eingeführt werden, welche auch die Mengen der psychoaktiven Stoffe klar definieren würde.

Ein Aufheben des strikten Hanfkonsumverbots und eine Regulierung sowie strikte Kontrolle des Handels und der Produktion ist also unabdingbare Voraussetzung für wirkungsvollen Jugendschutz sowie Prävention. Die deutliche die Schwächung des Schwarzmarktes ist die logische Folge. Zudem würde es die unsinnige Kriminalisierung vieler PatientInnen beenden, die auf Hanf als Heilmittel angewiesen sind.

24. Juni 2004 Medienmitteilung des Komitees "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität"