Expertenvorschläge zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes

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Auszüge aus in den Printmedien veröffentlichten Artikeln
Freiburger Nachrichten vom 24.April 1999
Staatlich lizenzierter Cannabis-Handel?

...Diese weiche Droge sei zu einem "Genussmittel" geworden, dass von der Bevölkerung ohne Unrechtsbewusstsein und weit entfernt vom bereich der harten Drogen konsumiert werde...
Mit den Konventionen vereinbar wäre eine BetmG-Revision, die die Straflosigkeit des Konsums wie auch der Beschaffungshandlungen zum eigenen gebrauch beinhaltet. Die Kommission schlägt desshalb ein Modell mit einem lizenzierten Handel und definierten Kriterien für die Bezugg vor, was indessen die Kündigung der besagten internationalen Übereinkommen nötig machen würde. ...um den gesundheitspolitischen Zielen der Cannabispolitik gerecht zu werden, hätten aber dort ihre Grenzen, wo infolge Überregulierung das Weiterbestehen eines Schwarzmarkts gefördert würde.

...Die Konsumbestrafung sei aber nicht zuletzt auch wegen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit "von ausserordentlicher Wichtigkeit".
...wogegen die übermässigen Verzeigungen und Verurteilungen der reinen Drogenkonsumenten eine Freigabe nahelegen würden. Diese Konfliktsituation lasse sich mit einer extensiven Anwendung des Opportunitätsprinzips bei einer grundsätzlichen Konsumbestrafung beheben, folgert der Experte.

Haschisch Freigabe
Artikel aus dem Blick vom 24.4.1999

Ein süsser Duft sorgt vor der Revision des Betäubungsmittelgesetzes für Ärger: Die Eidg. Kommission für Drogenfragen (EKDF) empfielt die Freigabe von Cannabis.
In dem vom Bundesrat bestellten Cannabis-Bericht heisst es, Erwerb, Konsum und Besitz von Haschisch und Marihuana sollen straffrei werden, Den Vorzug gibt die Kommission sogar einem Modell mit lizenziertem Handel.
Die bisherige Prohibitionspolitik habe die Entwicklung dieser weichen Droge zu einem in breiten Kreisen akzeptierten Genussmittel nicht verhindern können, schreiben die EKDF-Fachleute. Ein wesentlicher Teil der Gesellschaft konsumiere Cannabis ohne Unrechtsbewusstsein und weit entfernt von harten Drogen, Ausserdem könnten Kantone und Gemeinden mit der Legalisierung die Kosten der Strafbarkeit von jährlich zwischen 45 und 55 Millionen Franken sparen.
Andere Experten haben völlig andere Meinungen: Die Polizei könne nur dann für die öffentliche Ordnung sorgen, wenn sie sowohl gegen Händler als auch gegen Konsumenten vorgehen könne, hält Gustav Hug-Beeli, Vizepräsident des Bezirksgericht Zürich, fest.
Demgegenüber Kommt die Genfer Uni-Proffessorin Maria Luisa Cesoni zum Schluss, es gebe für die Wirksamkeit von Repression keinen Nachweis, der die Beibehaltung der Strafbarkeit rechtfertigen würde. Im Gegenteil. Eines ist klar: Bis zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes werden noch viele Köpfe rauchen.