Die Cannabis- Medikamente gehören zur BtmG-light

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehrere politische Parteien sowie einige Mitglieder des National- und des Ständerats verlangen eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes. Zurzeit arbeiten verschiedene Kommissionen an Entwürfen, deren Ziel in der gesetzlichen Verankerung der Viersäulenpolitik besteht, unter Umgehung der strittigen Punke, die der Grund für die Ablehnung der BetmG-Revision durch den Nationalrat waren.

Die rechtliche Lage des Hanfs würde im besten Fall eingefroren, im schlimmsten Fall mit prohibitiven Verwaltungsmassnahmen belegt. Unsere Initiative hält die Diskussion am Leben - doch es gibt einen Bereich des Hanfdossiers, der nicht warten kann, nämlich die Verwendung zu therapeutischen Zwecken. Es ist unmoralisch und verstösst zudem gegen die in Verfassung garantierten Grundrechte, wenn Kranken ein Heilmittel verweigert wird, dass ihnen Linderung verschafft oder zu ihrer Heilung beiträgt.

In zahlreichen Ländern ist die Hanfmedikation bereits anerkannt, doch in der Schweiz ist sie immer noch illegal, ungeachtet der Tatsache, dass Tausende von Kranken Hanf zur Selbstmedikation benutzen. Die neuesten Entdeckungen bei der Arteriosklerose, der chronischen Blasenentzündung und der Spastizität betreffen nicht unbedingt junge Leute oder gesellschaftliche Randgruppen. Wenn bei den Nebenwirkungen einer Chemotherapie, der palliativmedizinischen Behandlung Todkranker, der Besserung des Appetits und der Gemütslage AIDS-Kranker mit Hanf behandelt wird, wäre es sehr unangebracht, dies als Verletzung moralischer Grundsätze oder Störung der öffentlichen Ordnung anzuprangern.

Die Anwendung von Hanf bei Multipler Sklerose und anderen neuromuskulären Erkrankungen, Phantomschmerz nach Amputationen, Paraplegie, Krebs, AIDS, Hepatitis, Glaukom, Alzheimer und anderen Alterskrankheiten, Hirntumoren, Appetitlosigkeit und Schwäche, bei der palliativmedizinischen Behandlung Sterbender und beim Alkoholentzug wird kaum zu einer explosiven Zunahme von missbräuchlichen Verschreibungen führen. Bei den aufgezählten Krankheiten handelt es sich um leicht diagnostizierbare Zustände, somit ist die Simulation zur Erschleichung einer Hanftherapie quasi ausgeschlossen. Zudem sind die Nebenwirkungen des Hanfs gering im Vergleich zu seinem Nutzen oder den Schäden, die andere Medikamente anrichten.

Eine Expertenkommission könnte eine Liste der Indikationen erstellen, die laufend durch neue wissenschaftliche Entdeckungen ergänzt wird. Die produzierten und abgegebenen Mengen werden einer strengen Kontrolle unterzogen. So können Missbrauch oder unerlaubte Weiterverwendung vom Arzt, dem Lieferanten oder der Krankenkasse leicht entdeckt und verhindert werden. Öffentlicher Konsum ist untersagt. Für das Lenken von Fahrzeugen sollte eine Toleranzgrenze gesetzt werden.

Zwei Verteilsysteme sind denkbar: Versand unter Vorweisung einer Verschreibung oder Abgabe in der Apotheke. Nur Produzenten, die sich an ein striktes Pflichtenheft halten, sind zur Herstellung und zum Vertrieb berechtigt.

Dies sind die Rahmenbedingungen, zu denen der therapeutische Hanf in die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eingebaut werden kann. Wir bitten Sie, in diesem Sinne Einfluss zu nehmen. Für die Ausarbeitung konkreter Vorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit hanfigen Grüssen.

Hanf-Info

www.hanf-info.ch info chez chanvre-info.ch