BetmG light, vorschlag der Kommission SGK-N
Die Kommission ist mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf den von einer Subkommission vorgelegten Berichts- und Erlassentwurf für eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten und hat eine Rückweisung an die Subkommission mi 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Revision ist das Resultat einer Kommissionsinitiative der SGK-N vom 3. Februar 2005, nachdem der Nationalrat am 14. Juni 2004 zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage des Bundesrates für eine Revision des BetmG eingetreten war. Ausgeklammert wird im neuen Entwurf die heftig umstrittene Cannabisfrage. Die Vorlage vereint so in erster Linie diejenigen Elemente der gescheiterten Reform, die politisch kaum bestritten waren und mehrheitsfähig sind. Neu eingeführt wird ein eigentlicher Zweckartikel (Art. 1). Mit Stichentscheid des Präsidenten soll dieser in Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auch das Ziel der Abstinenz beinhalten. Erstmals wird die Vier-Säulen-Politik des Bundes gesetzlich verankert und umschrieben (Art. 1a). Die Gefährdungsmeldung, namentlich wenn es sich um Jugendliche und Kinder handelt, soll ausgeweitet werden (Art. 3c). Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung fortgesetzt.
