Abstimmung vom 30. November - Hanf-Initiative Komitee kämpft mit «konstruktivem Modell» für ein Ja

Die Schweiz kann Cannabis unter strengen Bedingungen liberalisieren, ohne dass sie internationale Verpflichtungen verletzt.

Das denkt ein überparteiliches Komitee und kämpft deshalb für ein Ja zur Hanf-Initiative am 30. November.

24.9.08

Eidgenössische Abgeordnete aus CVP, FDP, SP und Grünen wollen die Debatte um die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz» versachlichen. Schreckenszenarien drohten den Blick auf die Problematik zu vernebeln, hiess es am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern.

Die Hanf-Initiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie den Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Der Bund soll dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. Statt eines Verkaufverbots werden Bundesvorschriften für den Handel verlangt.

Laut dem Komitee «Pro Jugendschutz - gegen Drogenkriminalität» lässt sich dies alles mit einem konstruktiven Modell realisieren, das auch den Vorstellungen des Bundesrates entspricht. Die Landesregierung habe die Initiative nur aus formalen Gründen und deshalb bekämpft, weil internationale Abkommen verletzt würden.

Bei strengen gesetzlichen Leitplanken bringe die Initiative mehr Rechtssicherheit als die «Verbotspolitik nach Zufallsprinzip», hält das Komitee fest. Sie respektiere die Eigenverantwortung Erwachsener und gebe der Jugend ein klares Stoppsignal. Der Schwarzmarkt könne in einen kontrollierten und regulierten Markt überführt werden.

Die Eckpunkte

In diesem Sinne skizzierte das Komitee vor den Medien die Eckpunkte einer künftigen Regelung. Danach soll das Kiffen ausdrücklich erst ab 18 Jahren strafrei sein. Es ist untersagt, wo auch das Rauchen verboten ist. Zudem können die Gemeinden örtliche Verbote aussprechen.

Bund, Kantone und Gemeinden sollen die Anforderungen an die Verkaufsstellen definieren. Verkauft werden darf Cannabis nur in kleinen Mengen (kontrolliert beispielsweise durch eine Chip-Karte) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz. Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt sind zu deklarieren, Werbung ist verboten.

Während der Anbau für den Eigenbau straffrei ist, bleibt das Weitergeben oder Weiterverkaufen untersagt. Der begrenzte Anbau in grösseren Mengen für den Verkauf muss gemeldet werden und den Anforderungen für ein Gütesiegel genügen. Richtlinien definieren den Einsatz von Pestiziden, der Gesetzgeber kann THC-Grenzwerte festlegen.

Verstossen Jugendliche gegen das Konsumverbot, werden sie primär disziplinarisch und die Händler strafrechtlich belangt. Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.

CVP-Vertreter scheren aus

Nicht alle Abgeordneten, die am Freitag vor die Medien traten oder schriftliche Beiträge beisteuerten, haben ihre Partei hinter sich. Die Ständeräte Bruno Frick (SZ) und Theo Maissen (GR) stellen sich mit ihrem Ja zur Hanf-Initiative gegen die klare Parole der CVP-Delegierten.

Nationalrätin Christa Markwalder (BE) und Nationalrat Ignazio Cassis (FDP) können hingegen eine hauchdünne Mehrheit der FDP- Delegierten vertreten. Voll auf der Linie ihrer Parteien sind die Nationalräte Stéphane Rossini (VS) von der SP und Geri Müller (AG) von den Grünen.