04.3418 - Interpellation Studer: Folgerungen aus dem Nein zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes

Eingereicht von - Studer Heiner
Einreichungsdatum - 18.06.2004
Eingereicht im - Nationalrat
Stand der Beratung - Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text
Mit seinem Nein zum Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes machte der Nationalrat klar, dass er weiterhin für ein Verbot von Cannabis ist. Insbesondere im Hinblick auf die nun nicht durchgeführte Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird das geltende Gesetz heute liberaler angewendet als es formuliert ist. Zutreffend ist aufgrund des Nichteintretensentscheides des Nationalrates die Formulierung in der Aargauer Zeitung vom 16. Juni 2004: "Klar ist nur, dass vieles unklar bleibt". Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass der Bund betreffend Gesetzesanwendung so weit wie möglich Klarheit schafft.

 1. Wo besteht beim Betäubungsmittelgesetz eine Diskrepanz zwischen Gesetzesformulierung und -anwendung?
 2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die heutige unterschiedliche Gesetzesanwendung in den verschiedenen Landesgegenden möglichst einheitlich und im Sinne des Willens des Gesetzgebers geschieht?
 3. Auf welche Weise gedenkt der Bundesrat, das bestätigte Cannabisverbot durchzusetzen?
 4. Ist der Bundesrat bereit, auf der Basis der geltenden Gesetzgebung den Jugendschutz wirksam zu verstärken?
 5. Ist er bereit, die Suchtprävention (inkl. Prävention im Bereich der legalen Droge Alkohol) auszubauen?

Mitunterzeichnende
Aeschbacher Ruedi, Donzé Walter, Wäfler Markus (3)

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle